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Kommunale Verpackungsteuer wieder auf dem Tisch

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen / Meldungen 24.07.2023, Joscha Slowik

In der Stadt Haan bei Düsseldorf wird bereits - trotz noch anhaltender rechtlicher Unsicherheiten - über die Einführung einer Verpackungsteuer diskutiert. Weitere Städte haben laut Presseberichten bereits angekündigt, positiv über die Einführung einer solchen Steuer nachzudenken. Doch so einfach ist das nicht. Der BdSt NRW empfiehlt, auf die kommunale Verpackungsteuer zu verzichten.

Die Vermeidung von Abfall ist sinnvoll und wichtig. Sei es aus Umwelt- und Klimaschutzgründen, aus Kostengründen oder wegen eines schöneren Stadtbilds. Ob das mit der kommunalen Verpackungsteuer gewährleistet wird, ist allerdings fraglich. Eine Studie der Uni Tübingen kommt zum Ergebnis, dass sich die öffentliche Abfallmenge seit der Einführung der Verpackungsteuer nicht bemerkbar vermindert hat. Es wurde lediglich festgestellt, dass sich das Angebot von Mehrwegverpackungen erhöhte, also mehr Betriebe solche Möglichkeiten nun anbieten.
Aber auch Mehrwegverpackungen haben nicht zwangsläufig eine bessere CO₂-Bilanz oder dienen der Müllvermeidung. Material und Nutzungsdauer spielen dabei eine essenzielle Rolle. Dennoch ist klar: Die Abfallentsorgung ist ein großer Kostentreiber für die Kommunen und letztlich über die Gebühren für die Verbraucher. Daher ist Müllvermeidung von sehr hoher Priorität.

Gang zum Bundesverfassungsgericht?

Ende Mai hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) geurteilt, dass prinzipiell eine Einführung der Verpackungsteuer rechtmäßig ist. Der Zweck als örtliche Verbrauchsteuer und Lenkungssteuer wurde im Gegenteil zur Vorinstanz anerkannt. Eine ausführliche Urteilsbegründung des BVerwG liegt zum Redaktionsschluss allerdings noch nicht vor. Es könnte zudem das Bundesverfassungsgericht erneut angerufen werden. Andeutungen des klagenden Schnellrestaurants gibt es bereits. Vor Jahren nämlich urteilte das Bundesverfassungsgericht am 7. Mai 1998 in dem Fall der Stadt Kassel, dass eine Verpackungsteuer verfassungswidrig ist und nicht in die kommunale Kompetenz fällt. Es bestehen also noch deutliche rechtliche Unsicherheiten, die einer Einführung entgegenstehen.

Die Frage, ob eine Verpackungsteuer zur generellen, nicht lokal begrenzten Müllvermeidung beiträgt, ist außerdem zweifelhaft. Hersteller, die aufgrund der Steuer weniger Einwegverpackungen in einer Kommune absetzen, könnten einfach auf andere Kommunen ausweichen, die keine Verpackungsteuer haben. Es droht ein Flickenteppich, der dem übergeordneten Ziel der Müllvermeidung nicht dienlich ist. Hinzu kämen Standortnachteile und Verwaltungsmehraufwand für diejenigen Betriebe, die in Kommunen mit besagter Steuer liegen.

Zielführendere Regelungen

Zudem sind sowieso schon zielführendere Regelungen auf dem Weg. Im Mai trat das Einwegkunststofffondsgesetz des Bundes zur Umsetzung der EU-Einwegkunststoffrichtline in Kraft. Hier werden die Hersteller ab 2024 an den Kosten der Entsorgung von Einwegprodukten beteiligt. Das soll zum einen dem hohen Müllaufkommen entgegenwirken und zum anderen zu einer Entlastung der Reinigungs- und Entsorgungskosten führen. Dies führt sehr wahr­scheinlich generell zu einem Rückgang der Einwegprodukte hin zu Mehrwegprodukten. Vor diesen Hintergründen ist folglich eine Einführung einer kommunalen Verpackungsteuer weder notwendig noch sinnvoll. Sie würde lediglich zu Verwaltungsmehraufwand und zusätzlichen Belastungen von Betrieben und Endverbrauchern führen.

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