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Kommunale Entschuldung ohne verfassungswidrige Landesschulden (Dezember 2022)

Erfolge / Bund der Steuerzahler Rheinland Pfalz e. V. 01.02.2023

Die Kommunen in Rheinland-Pfalz gehören zu den im Schnitt am höchsten verschuldeten Kommunen in Deutschland. Ein wichtiger Grund dafür war, dass die Landkreise, Städte und Gemeinden aufgrund langjähriger verfassungswidriger kommunaler Finanzausgleiche zu wenig Geld vom Land bekamen, um ihre Aufgaben zu finanzieren. Vor diesem Hintergrund entschloss sich die Landesregierung, die Kommunen in einem Kraftakt von rund der Hälfte an Kassenkrediten zu befreien.

Doch woher nimmt das Land Rheinland-Pfalz die nötigen 3 Milliarden Euro für dieses Projekt? Per Verfassungsänderung sollte eine neue Ausnahme von der Schuldenbremse geschaffen werden, was der BdSt als verfassungswidrig geißelte und davor warnte, dass das nachträglich die Entschuldung kippen könnte. Denn die Ausnahmen gibt das Grundgesetz vor, der Landesgesetzgeber hat nicht das Recht, neue Ausnahmen zu erfinden. Die Verfassungsänderung wurde zwar vom Landtag beschlossen, aber die neue Ausnahme nicht genutzt. Stattdessen wird die kommunale Teilentschuldung in den Jahren 2023/2024 aus den Landesrücklagen finanziert – ganz wie der BdSt es als verfassungsfeste Alternative vorgeschlagen hatte.

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