Wirtschaftshilfen sind wichtiger Schritt
+++ Mehrere Finanzämter schränken Publikumsverkehr ein +++
+++ Justizministerium bereitet Aussetzung der Insolvenzantragspflicht vor +++
Es soll kein Unternehmen nur deshalb Insolvenz anmelden müssen, weil die von der Bundesregierung beschlossenen Hilfen nicht rechtzeitig bei ihnen ankommen. Deshalb bereitet das Bundesjustizministerium eine Aussetzung der Insolvenzantragspflicht vor. Die reguläre Drei-Wochen-Frist der Insolvenzordnung ist in der aktuellen Situation zu kurz bemessen. Es soll daher durch eine gesetzliche Regelung für einen Zeitraum bis zum 30. September 2020 die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt werden. Voraussetzung soll sein, dass der Insolvenzgrund auf den Auswirkungen der Corona-Epidemie beruht und dass aufgrund beantragter öffentlicher Hilfen bzw. ernsthafter Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen begründete Aussichten auf Sanierung bestehen.