Finanzämter wahren „Weihnachtsfrieden“
Viele Städte im Land drehen an der Steuerschraube
Jetzt geht es um die Fristverlängerung für Steuerberater!
BdSt-Appell vor dem Finanzausschuss morgen
Sie beantragen Wirtschaftshilfen, kümmern sich um das Kurzarbeitergeld und stehen ihren Mandanten erst recht in Corona-Zeiten mit Rat und Tat zur Seite: die Steuerberaterinnen und Steuerberater. In der aktuellen Krise geraten die Experten in ihren Kanzleien zunehmend ans Limit. Deshalb halten wir als Bund der Steuerzahler (BdSt) eine Frist-Verlängerung bei der Einkommensteuererklärung 2020 für Steuerberater bis Ende August 2022 für angemessen – über unsere Forderung haben heute zum Beispiel die Frankfurter Allgemeine, das Handelsblatt und SPIEGEL online auf Grundlage einer Meldung der Deutschen Presse-Agentur berichtet.
Aktuell müssen Steuerberater die Steuererklärungen ihrer Mandanten für das Veranlagungsjahr 2020 bis zum 31. Mai 2022 abgeben. Am morgigen Mittwoch steht das Thema nun auf der Tagesordnung im Finanzausschuss. Vor diesem Hintergrund hatte BdSt-Präsident Reiner Holznagel bereits an dessen Mitglieder einen entsprechenden Appell in einem Anschreiben formuliert: „Ein sehr dringliches Thema sollte so schnell wie möglich diskutiert und entschieden werden – und das ist die Verlängerung der Steuererklärungsfristen für das Jahr 2020.“ Mit Blick auf die morgige Sitzung des Gremiums betont Holznagel: „Ein zustimmungsfähiger Antrag liegt vor.“ So hat die Unionsfraktion einen Antrag für eine Verlängerung der Fristen bis Ende August 2022 in den Finanzausschuss überwiesen, über den nun abgestimmt werden soll.
BdSt-Umfrage unter Steuerberatern
Wie dringlich der Bedarf für eine Verbesserung der Situation ist, zeigt unsere Online-Umfrage „Steuerberatungskanzleien an der Belastungsgrenze?“. Zwischen dem 5.11. und dem 20.12.2021 haben insgesamt 2.700 Teilnehmer ihre Stimme abgegeben – davon 75,5 Prozent Steuerberater und 22,8 Prozent Mitarbeiter steuerberatender Berufe. Insgesamt votierten 86,6 Prozent für eine längere Frist zur Abgabe der Steuererklärungen und Jahresabschlüsse 2020: Mehr als die Hälfte hiervon (57,3 Prozent) stimmten für eine Frist zum 31.8.2022, und 29,3 Prozent der Beteiligten befürworteten sogar eine Verlängerung bis 31.12.2022.
Einen Teil-Erfolg gab es aber schon: Das Bundesamt für Justiz hatte kurz vor Heiligabend ein überraschendes Einsehen und teilte am späten Abend des 23. Dezember auf seiner Homepage mit, dass bis zum 7. März 2022 keine Sanktionierung erfolgt, wenn Jahresabschlüsse für 2020 erst nach dem 31. Dezember 2021 offengelegt bzw. hinterlegt werden. Als Bund der Steuerzahler begrüßen wir diesen ersten Schritt und wollen im neuen Jahr eine weitere Verlängerung erreichen: So sollte auf Bußgelder sogar bis Ende Mai 2022 verzichtet werden!