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Heimliche Steuerrechtsänderung gestrichen
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Die Bundesregierung hat Mitte der Woche die sog. Grundrente beschlossen. In der Arbeitsfassung des Gesetzes enthalten war auch eine Änderung im Einkommensteuergesetz, die dort nicht hingehörte. Nach heftigem Protest – insbesondere auch des Bundes der Steuerzahlers – wurde die heimliche Steuerrechtsänderung nun aus dem Grundrentengesetz gestrichen!
Zum Hintergrund: In der betreffenden Änderung ging es um die Frage, wie Gehaltsextras zukünftig versteuert werden. Spendiert der Chef seinen Mitarbeitern ein Gehaltsextra, kann das nach geltender Rechtslage steuerfrei bleiben. Zunehmend will das aber die Finanzverwaltung, vor allem bei einer Gehaltsumwandlung, nicht mehr akzeptieren. Das bedeutet: Verzichten Arbeitnehmer auf Geld und bekommen stattdessen ein Jobticket, ein Jobrad oder einen Gutschein vom Arbeitgeber, ist der Steuervorteil weg. Auch wenn das Extra zusätzlich zum Lohn gezahlt wird, würde es künftig schwieriger, weil die Finanzverwaltung dann womöglich eine verdeckte Lohnerhöhung vermutet.
Hinzu kommt: Die geplante Gesetzesänderung hätte ein bürgerfreundliches Urteil des Bundesfinanzhofs vom August 2019 (Az.: VI R 32/18) missachtet.
Nun ist der Passus aus dem Grundrentengesetz gestrichen. Allerdings hat das Bundesfinanzministerium die Finanzämter angewiesen, das Urteil des Bundesfinanzhofs vorerst nicht anzuwenden (BMF-Schreiben vom 5. Februar 2020). Die gesetzliche Änderung soll dann in einem echten Steuergesetz umgesetzt werden. Auch wenn die Verschärfung damit nicht von Tisch ist, wird sie zumindest von den Steuerexperten im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens ausreichend diskutiert werden können. Dies wäre bei der heimlichen Änderung im Grundrentengesetz nicht der Fall gewesen.