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Haager Urteilsübereinkommen: Kommission schlägt Beitritt der EU vor

20.07.2021, http://www.musterkanzlei.info/2002288/news/recht/aktuell/12743-urteilsuebereinkommen

Die Europäische Kommission hat am 16.07.2021 einen Vorschlag für den Beitritt der EU zum Haager Urteilsübereinkommen angenommen. Mit diesem internationalen Vertrag soll die Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen in Zivil- und Handelssachen in ausländischen Gerichtsbarkeiten erleichtert werden. Der Vorschlag der Kommission muss nun vom Rat mit Zustimmung des Europäischen Parlaments angenommen werden, damit die EU dem Übereinkommen beitreten kann.

Derzeit sähen sich EU-Bürger und Unternehmen, die ein in der EU ergangenes Urteil in einem Nicht-EU-Land anerkennen und vollstrecken lassen wollen, aufgrund des fehlenden internationalen Rahmens mit zahlreichen rechtlichen Problemen konfrontiert, erläutert die Kommission ihr Anliegen. Diese Rechtsunsicherheit sowie die damit verbundenen Kosten könnten dazu führen, dass Unternehmen und Bürger die Verfolgung ihrer Ansprüche aufgeben oder sich überhaupt nicht an internationalen Geschäften beteiligen.

Das im Juli 2019 verabschiedete Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- oder Handelssachen biete einen umfassenden Rechtsrahmen mit klaren Regeln für die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile. Es solle Handel und Investitionen erleichtern, indem es die Rechtssicherheit verbessert und die Kosten im internationalen Handel und bei der Beilegung internationaler Streitigkeiten senkt.

Europäische Kommission, PM vom 16.07.2021

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