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Grundsteuerreform

Presseinformation 17.06.2019

Öffnungsklausel für die Länder bietet die Chance massive Mehrbelastungen im Südwesten zu verhindern

Der Koalitionsausschuss hat beschlossen, die notwendig gewordene Grundsteuerreform durch eine Öffnungsklausel auf Wunsch den Ländern zu überlassen. Diesen Beschluss begrüßt der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg. Die Länder haben so die Möglichkeit, auf regionale Besonderheiten einzugehen.

Der Landesgesetzgeber kann am besten den regionalen Gegebenheiten in Baden-Württemberg Rechnung tragen. Durch eine Öffnungsklausel bietet sich der Landesregierung die Chance Mehrbelastungen für die Masse der Steuerzahler im Südwesten zu verhindern. Gerade in Baden-Württemberg hat der Mangel an bezahlbarem Wohnraum zu enormen Preissteigerungen bei Grund und Boden geführt. Es steht daher zu befürchten, dass das vom Bund vorgeschlagene Modell für die Grundsteuer, das sich an Mieten und aktuellen Bodenwerten orientiert, das Wohnen im Südwesten weiter verteuern würde.

Bei einer vom Gesetzesentwurf der Bundesregierung abweichenden Grundsteuerreform kann zudem ein Bewertungsverfahren gewählt werden, das einfacher umzusetzen ist. Der Bund der Steuerzahler hält nach wie vor das wertunabhängige Flächenmodell für am besten geeignet, um Mehrbelastungen für viele Bürger zu verhindern. Das Flächenmodell ist einfach und transparent, da es an vorliegende physikalische Größen, wie Grundstücksfläche und Wohnfläche, anknüpft. Das würde das Konfliktpotential zwischen Steuerzahler und Verwaltung reduzieren.

Das von Bundesfinanzminister Scholz entworfene wertbasierte Modell ist hingegen sehr verwaltungsaufwändig, da es über die erstmalige Neubewertung hinaus regelmäßige Bewertungsanpassungen vorsieht, was zusätzliche Bürokratie verursacht. Darüber hinaus sind bei einer wertbasierten Grundsteuer „heimliche“ Steuererhöhungen durch eine automatische Erhöhung der Bemessungsgrundlage über steigende Grundstückspreise impliziert. Bei einer wertunabhängigen Grundsteuer hingegen ist eine Erhöhung der Grundsteuer nur möglich, wenn das Gesetz geändert wird oder die Hebesätze angehoben werden. Beides setzt demokratische Entscheidungsprozesse voraus.

Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg fordert daher die Landesregierung auf, von der Öffnungsklausel Gebrauch zu machen und eine eigene, unbürokratische und aufkommensneutrale Grundsteuerreform zu beschließen. Unabhängig davon sind die Kommunen gefordert, das Versprechen, die Grundsteuerreform aufkommensneutral zu gestalten, durch Änderung der Hebesätze auf die Grundsteuer einzuhalten.

Stuttgart, 17.6.2019

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