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Grundsteuer

Steuerlexikon / Familie / Immobilienbesitzer / Arbeitnehmer 23.08.2022

Die Grundsteuer ist wahrscheinlich die erste Steuerart überhaupt, die in der Besteuerungsgeschichte auftaucht; vermutlich wurde sie bereits 2000 v. Chr. in China erhoben. Die Grundsteuer war lange Zeit die wichtigste Besteuerungsart. Die unterschiedlichen Landesregelungen in Deutschland wurden 1936 vereinheitlicht. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Grundsteuer zeitweise wieder durch Landesrecht geregelt, bis im Jahr 1951 ein bundeseinheitliches Grundsteuergesetz verabschiedet wurde.

Steuereigenschaften

Steuergegenstand bebautes oder unbebautes Grundstück
Bemessungsgrundlage Grundstückswert
Steuersatz bundeseinheitliche Steuermesszahlen, unterschiedliche Hebesätze der Gemeinden
Aufkommen 14,99 Mrd. Euro (2021)
Anteil am Steueraufkommen 1,81 Prozent (2021)
Ertragshoheit Kommunen

 

Beurteilung

  • mögliche Rechtfertigung mit dem Äquivalenzprinzip: Grundsteuer als Kostenbeitrag für kommunale Leistungen
  • keine Rechtfertigung mit dem Leistungsfähigkeitsprinzip
  • Einheitsbewertung verfassungswidrig

 

Empfehlung

  • Beibehaltung und Entbürokratisierung der Grundsteuer
  • Ausrichtung am Äquivalenzprinzip als Gerechtigkeitsmaßstab
  • Reform zu einer wertunabhängigen, rein flächenbasierten „Einfach-Grundsteuer“

 

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