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Grenzüberschreitungen bei Haushaltspolitik nicht akzeptabel - Opposition muss das Landesverfassungsgericht anrufen
Presseinformation 3/2024
Für den Bund der Steuerzahler ist die aktuelle Haushaltspolitik der Landesregierung nicht akzeptabel. Dazu sagt Dr. Aloys Altmann, Präsident des Bundes der Steuerzahler Schleswig-Holstein: „Wir erleben Grenzüberschreitungen, die wir nicht für möglich gehalten haben. Nach der Expertenanhörung des Finanzausschusses ist der Haushaltsentwurf für 2024 vermutlich verfassungswidrig! Die Plünderung des Pensionsfonds widerspricht allen einvernehmlich getroffenen Feststellungen des Landtages zur finanzpolitischen Nachhaltigkeit. Deshalb darf weder der Haushaltsentwurf für 2024 so beschlossen werden, noch dürfen die Verabredungen des Kabinetts zur künftigen Haushaltsplanung realisiert werden.“
Der Bund der Steuerzahler betont, dass die Landesverfassung Maßstab für die Haushaltsbeschlüsse des Landtags sein muss: „Wenn die Koalition keinen sicher verfassungsfesten und tragfähigen Haushalt aufstellt, müssen die Oppositionsfraktionen das Landesverfassungsgericht anrufen, um den Haushaltsplan für 2024 überprüfen zu lassen“, fordert Altmann.
„Regierung und Koalition führen derzeit bewusst und gewollt eine absehbare Haushaltskrise für das Land Schleswig-Holstein herbei. Steigende Personal- und Versorgungskosten, gesetzlich vorgeschriebene Tilgungen für Notkredite, steigende Zinsausgaben und ein ausbleibendes Wirtschaftswachstum werden dazu führen, dass schon zum Ende dieser Legislaturperiode die Landeshaushalte nicht mehr ordentlich ausgeglichen werden können. Konzeptlose Kürzungen für Vereine und Verbände, von Schul- und Forschungsausgaben, Beamtenbesoldung und -versorgung sowie dringend notwendigen Infrastrukturinvestitionen werden die unabwendbare Folge sein“, befürchtet Altmann.