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Das alte AOK-Gebäude in Mettmann
© BdSt NRW/Ammann

Irritierendes Gebäudemanagement der Stadt Mettmann

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen 08.03.2024, Jens Ammann

Die Stadt Mettmann mietet für 20 Jahre ein großes Gebäude, im Volksmund "das alte AOK-Gebäude". Doch noch in der Ausschusssitzung vom 20. Februar herrschte Unklarheit über die Verwendung.

Dass die Stadt Mettmann das AOK-Gebäude mieten wird, wurde schon vor über einem Jahr bekannt. Doch für welchen Zweck? Die Antwort war noch im Februar 2024 dem Rat der Stadt unklar; klar war aber der voraussichtliche Übergabetermin, der 1. Juli 2024.

15 Monate später beginnt die erste Mietzahlung. Der Mietvertrag läuft über 20 Jahre. Teppichboden und Anstrich werden vom Vermieter getragen, weitere Kosten trägt die Stadt, die die Möglichkeit hat, Flächen unterzuvermieten. Die Höhe der Miete wird von der Stadt gegenüber dem BdSt NRW allerdings als „nichtöffentlich“ deklariert, obwohl am 26. Januar in der Rheinischen Post zu lesen ist: „Mit dem neuen Eigentümer ist ein Mietvertrag abgeschlossen worden. Er läuft über 20 Jahre, wovon 14 Monate mietfrei sind. Pro Quadratmeter Bürofläche fallen 13,90 Euro an, für Lagerflächen werden fünf Euro pro Quadratmeter in Rechnung gestellt. Für die gesamte Mietlaufzeit von 20 Jahren schlagen knapp fünf Millionen Euro zu Buche.“

Über die Nebenkosten kann die Stadt „zurzeit keine Auskunft“ geben. Auch das irritiert, hat sie keine Wirtschaftlichkeitsberechnung erstellt? Aus „zurzeit“ kann der geneigte Steuerzahler jedenfalls lesen, dass sich die Stadt überraschen lassen möchte. Doch das ist keine sehr vertrauenserweckende Variante der Kalkulation im Umgang mit Steuergeld.

Ebenso erstaunlich ist die Reihenfolge. Erst wird entschieden, DASS die Stadt das Gebäude mieten wird, viel später wird entschieden, WAS die Stadt damit machen möchte: Die Verwaltung übernimmt die Räumlichkeiten. Ob es einen Zusammenhang mit der erheblich gestiegenen Anzahl städtischer Mitarbeiter gibt, lässt die Stadt offen. Doch der BdSt NRW ist der grundsätzlichen Ansicht, dass sich eine Stadt VOR dem Abschluss eines langjährigen Mietvertrages entscheiden sollte, für welchen Zweck sie das Gebäude braucht.

Unter dem Strich machen Gebäudemanagement und Kommunikationspolitik keine gute Figur bei der Anmietung des AOK-Gebäudes. Laut Rheinische Post haben aus Sicht des Personalrates die Bürgermeisterin und der Technische Beigeordnete auch bei der Kommunikation keine gute Figur gemacht: Der Personalrat fühlt sich bei den Umzugsplänen übergangen.

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