+++ Freiwillige Gutscheinlösung für Pauschalreisen / Eckpunkte vorgelegt +++
„Maximal unkreativer Ansatz“
+++ Grenzpendler: Corona-Regelung mit Belgien verlängert / Auch mit anderen Nachbarländer bestehen Vereinbarungen +++
Pendler, die zur Arbeit in einen anderen Staat fahren, können wegen der Ausgangsbeschränkungen aktuell in vielen Fällen nicht pendeln. Die Folge: Sie müssen vermehrt im Homeoffice arbeiten. Das kann auch steuerliche Folgen haben, wenn zum Beispiel nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen der beiden Länder das Überschreiten einer bestimmten Tagesanzahl zu einem teilweisen Wechsel des Besteuerungsrechts führt. Um dies zu vermeiden, hat Deutschland mit seinen Nachbarländern Vereinbarungen abgeschlossen. Das gilt für Belgien, Frankreich, Luxemburg, Österreich und die Niederlande.
Bis zum 30. Juni wurde nun die Verständigungsvereinbarung mit Belgien verlängert, wonach die Arbeitstage der Grenzgänger, die wegen der Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Krise von Zuhause aus arbeiten müssen, wie normale Arbeitstage in Belgien behandelt werden.