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Gespendeter Kaffee: Regierung gegen Steuerfreiheit
Die Bundesregierung ist nicht der Ansicht, dass Kaffee, der etwa wegen Erreichens des Mindesthaltbarkeitsdatums an gemeinnützige Organisationen gespendet wird, von der Kaffeesteuer befreit werden soll. Sie widerspricht damit in ihrer Antwort (BT-Drs. 19/31728) einem in einer Kleinen Anfrage (BT-Drs. 19/31452) enthaltenen Vorschlag der FDP-Fraktion.
Die Regierung verweist dabei unter anderem darauf, dass es sich bei Kaffee nicht um ein Lebens-, sondern um ein Genussmittel handele.
Deutscher Bundestag, PM vom 02.08.2021