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EU-Binnenmarkt: Neue Regeln für sichere Produkte in Kraft

20.07.2021, http://www.musterkanzlei.info/2002288/news/recht/aktuell/12742-eu-binnenmarkt

Seit dem 16.07.2021 ist die EU-Marktüberwachungs- und Konformitätsverordnung vollständig anwendbar. Wie die EU-Kommission mitteilt, stellt sie sicher, dass Produkte, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, den EU-Rechtsvorschriften entsprechen und die Anforderungen an die öffentliche Gesundheit und Sicherheit erfüllen. Damit sollen gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden und keine gefährlichen Produkte und Nicht-EU-konforme Produkte aus Nicht-EU-Staaten in den Unionsmarkt gelangen. Klarere Vorschriften, schärfere Konformitätskontrollen und eine engere grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Behörden machten die Marktüberwachung effizienter.

Die von der Kommission im Juni 2019 vorgeschlagene Verordnung gelte nun für eine breite Palette von Produkten, die von 73 EU-Rechtsvorschriften abgedeckt werden, von Spielzeug über Elektronik bis hin zu Autos. Um die Einhaltung dieser Vorschriften durch die Unternehmen zu fördern, werde die Verordnung dazu beitragen, dass die Unternehmen über das Portal "Europa für Sie" und die Produktkontaktstellen kostenlos Informationen über die Produktvorschriften erhalten.

Mit den neuen Regeln werden laut Kommission auch die Befugnisse der Marktüberwachungsbehörden genauer festgelegt. Sie seien jetzt befugt, Inspektionen vor Ort durchzuführen und Produkte verdeckt zu kaufen. Indem sichergestellt wird, dass bestimmte Produktkategorien nur dann auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden können, wenn ein Wirtschaftsbeteiligter in der EU als Gesprächspartner für die Behörden präsent ist, reagiere die Kommission auch auf die wachsenden Herausforderungen des elektronischen Handels und neuer Lieferketten. Um Unternehmen bei der Anpassung an diese Anforderungen zu unterstützen, habe die Kommission bereits im März 2021 entsprechende Leitlinien herausgegeben.

Darüber hinaus solle die Verordnung auch dazu beitragen, die Zusammenarbeit zwischen den Vollzugs- und insbesondere den Zollbehörden zu stärken, um eine wirksamere Kontrolle von Produkten, die in den EU-Markt gelangen, an den Grenzen zu gewährleisten, so die Kommission weiter. Der Grundstein für eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen den Marktüberwachungsbehörden, der Kommission und den Interessenvertretern sei durch die Gründung des European Product Compliance Network Anfang Januar 2021 gelegt worden.

Europäische Kommission, PM vom 16.07.2021

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