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Erhöhte Altersentschädigung für Abgeordnete durch Parlamentsreform
Pressemitteilung 01-2020
Selbstbedienungsmentalität zu Lasten des Steuerzahlers
Der Landtag von Sachsen-Anhalt will in dieser Woche in der 2. und 3. Lesung das Gesetz zur Parlamentsreform 2020 verabschieden.
Im Zusammenhang mit der darin enthaltenen Änderung des Abgeordnetengesetzes soll die Altersentschädigung für die Abgeordneten, die sogenannte Funktionszulagen erhalten, erhöht werden. Bisher ist als Altersentschädigung für die Abgeordneten ein Betrag von monatlich 3 v. H. der Abgeordnetendiät (gegenwärtig 6.889,87 €) festgelegt. Diese Anspruchsgrundlage soll künftig für die Fraktionsvorsitzenden und den Präsidenten des Landtages um 100 Prozent, für parlamentarische Geschäftsführer um 60 Prozent und für die Vizepräsidenten im Landtag um 50 Prozent ansteigen.
Unser Landesverband bewertet die geplante Änderung der Altersentschädigung als Selbstbedienungsmentalität aus öffentlichen Mitteln.
Im Gegenzug sollen zwar bestimmte Personengruppen keine Funktionszulagen mehr erhalten (stellv. Fraktionsvorsitzende und Leiter von Arbeitsgruppen). Die Erhöhung der Altersversorgungsansprüche ist aus unserer Sicht aber absolut unangemessen und hinsichtlich der Höhe skandalös. Wir fordern dringend eine Reform der Altersversorgung der Abgeordneten, die folgende Punkte umfasst:
Reform der Altersversorgung der Abgeordneten dringend notwendig
Die Altersentschädigung der Abgeordneten ist vom Parlament selber in §18 des Abgeordnetengesetzes geregelt. Sie beträgt monatlich 3 v. H. der Abgeordnetendiät (gegenwärtig 6.889,87 €) für jedes angefangene Jahr der Mitgliedschaft im Landtag. Daraus ergibt sich ein Altersgeld von fast 210 Euro monatlich, wobei die Diäten sich bis 2021 weiter erhöhen werden (im Durchschnitt 3 % zum 1. Juli des Jahres). Durch den kürzlich beschlossenen späteren Wahltermin 2021 profitieren alle Abgeordneten, aber sofort diejenigen, die nach der Wahlperiode aus dem Landtag ausscheiden. Mit der Verschiebung des Wahltermins um ca. drei Monate im Jahr 2021 wird nämlich das sechste Jahr der Legislaturperiode angefangen und im Zeitraum 2016-2021 ein Altersversorgungsanspruch von sechs Jahren mit rund 1.260 Euro statt von fünf Jahren mit rund 1.050 Euro erworben.
Die Differenz von 210 € monatlich führt in einer Beispielrechnung zu finanziellen Auswirkungen der Verschiebung des Wahltermins von rund 1,5 Millionen Euro insgesamt. Dabei wird unterstellt, dass 2021 ca. 30 Abgeordnete (erfahrungsgemäß rund ein Drittel der Abgeordneten) aus dem Landtag ausscheiden und die durchschnittliche Inanspruchnahme der Altersentschädigung rund 20 Jahre beträgt.
Höhe der Altersentschädigung skandalös
Unser Landesverband hält die exorbitante Höhe der Altersansprüche für die Abgeordneten für ungeheuerlich und sogar für skandalös. Ein Abgeordneter kann in zehn Jahren bei der gegenwärtigen Diät eine Altersentschädigung von rund 2.100 Euro monatlich erwerben. Ein sehr gut verdienender Angestellter oder Arbeiter mit vergleichbarem Monatseinkommen erhält dafür ca. zwei Entgeltpunkte Rentenanspruch, das sind rund 64 Euro monatlich. Das wären in zehn Jahren ca. 640 Euro monatliche Rente. Selbst die relativ großzügige Beamtenversorgung, wie zum Beispiel für einen Richter mit vergleichbarem Einkommen, führt in zehn Jahren zu Pensionsansprüchen von ca. 1.200 Euro.
Die insbesondere von der CDU-Fraktion vorgebrachten fadenscheinigen Argumente zur Verschiebung des Wahltermins, konnten und können den auch im Ländervergleich äußerst großzügigen Anspruch auf Altersentschädigung für die Abgeordneten im Landtag von Sachsen-Anhalt nicht erklären.
Anspruch ab dem ersten Monat
Die Abgeordneten im Landtag sind neben der Höhe des Altersgeldes noch in einem weiteren Punkt privilegiert. Die Altersentschädigung entsteht für jedes angefangene Jahr der Mitgliedschaft im Landtag, egal ob die Abgeordneten einen Tag, einen Monat oder drei Monate tatsächlich Abgeordnete waren. Sie werden so behandelt, als ob sie im ganzen Jahr im Landtag gearbeitet hätten. Bei den Angestellten, Arbeitern und Beamten wird in der Regel tageweise gerechnet, höchstens monatsweise aufgerundet, so das nur Rentenansprüche für die Zeit entstehen, wo tatsächlich gearbeitet wurde. Die Besserstellung der Abgeordneten ist auch in diesem Punkt aus unserer Sicht ein Skandal!
Doch damit nicht genug. Ist ein Abgeordneter über zehn Jahre im Landtag, entsteht mit jedem zusätzlichen Jahr der Mitgliedschaft ein früherer Anspruch auf die Altersentschädigung. Wer zum Beispiel 15 Jahre im Landtag sitzt, erhält die Altersentschädigung fünf Jahre früher als zum normalen Renteneintrittsalter. Ein Angestellter/Arbeiter muss 45 Jahre arbeiten, um ohne Abschlag ab 63 Jahren seine Rente zu beziehen.
DER BUND DER STEUERZAHLER FORDERT
Die Altersversorgung der Abgeordneten muss sofort reformiert werden. Das bedeutet:
- Reduzierung der Höhe der Altersentschädigung von 3 v. H. auf maximal 1,5 v. H. der Grunddiät, d.h. ohne Einbeziehung der sogenannten Funktions-zulagen.
- Die Altersentschädigung darf nicht automatisch für jedes angefangene Jahr der Mitgliedschaft im Landtag gezahlt werden. Es muss eine tageweise bzw. monatliche Berechnung von tatsächlich geleisteten Zeiten als Abgeordneter stattfinden.
- Die frühere Inanspruchnahme von Altersentschädigung für langjährige Abgeordnete muss sich an den Regelungen des Rentenrechts orientieren. Eine Inanspruchnahme darf frühestens mit 63 Jahren erfolgen.
Die Abgeordneten haben die Gesetzesänderung selber in der Hand und hätten noch im Jahr 2020 die Gelegenheit zur Reform. Im Januar 2020 wurde von vier Fraktionen ein Gesetz zur Parlamentsreform in den Landtag eingebracht. Allerdings sucht man Reduzierungen bei der Höhe und beim Anspruch auf Altersentschädigung vergeblich. Im Gegenteil! Für Fraktionsvorsitzende und andere Abgeordnete, die sogenannte Funktionszulagen bekommen, sollen die Altersentschädigungen jetzt im Eilverfahren angehoben werden - zu Lasten der Steuerzahler!