Sondervermögen als Verschleierung von Sonderschulden
BdSt MV: Land muss Haushalt zukunftsfest machen!
Erfolg: Geringere Mehrbelastung ein gutes Signal!
BdSt zur Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Erdgas
Die Mehrwertsteuer auf Erdgas wird - befristet bis 2024 - von derzeit 19 auf 7 Prozent gesenkt. Das hat Bundeskanzler Olaf Scholz heute bekanntgegeben. Dem vorausgegangen war der Versuch von Finanzminister Christian Lindner, die Mehrwertsteuer auf die neue Umlage ganz zu verhindern. Dies hatte die EU-Kommission jedoch mit Verweis auf die EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie abgelehnt. Daraufhin hatte der Bund der Steuerzahler Kreativität von der Bundesregierung gefordert, wie steuerliche Mehrbelastungen auf die Gasumlage vermieden werden können.
Zur jetzt angekündigten Mehrwertsteuer-Senkung auf Erdgas sagt BdSt-Präsident Reiner Holznagel: „Dass die Mehrbelastung für die Gasverbraucher nun etwas abgemildert werden soll, ist eine gute Nachricht und ein Erfolg für den Bund der Steuerzahler. Wir hatten gefordert, dass die Bundesregierung rasch Lösungen erarbeiten muss, um die Bürger nicht auch noch durch Steuern auf die neue Umlage zu belasten. Durch die reduzierte Mehrwertsteuer muss nun beispielsweise ein Single rund 100 Euro weniger im Jahr für seinen Gaspreis zahlen, als es ohne die Reduzierung der Fall gewesen wäre. Dennoch darf nicht vergessen werden: Insgesamt steigt durch die neue Gasumlage die Belastung der Verbraucher. Daher muss die Bundesregierung dafür sorgen, diese so gering wie möglich zu halten und die Verbraucher weiter zu entlasten – beispielswiese durch die Senkung der Stromsteuer und grundsätzlich durch ein vollständiges Ausgleichen der kalten Progression.“
Zum Hintergrund
Hintergrund ist die angespannte Lage auf den Energiemärkten, die durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und die Drosselung russischer Gaslieferungen noch verschärft wurde. Die neue Gasumlage soll Unternehmen vor der Insolvenz bewahren, die aufgrund des externen Schocks und der hohen Beschaffungskosten ihren Lieferverpflichtungen nicht mehr nachkommen können. In der vergangenen Woche wurde bekanntgegeben, dass diese Umlage 2,419 Cent/kWh betragen wird. Zuzüglich der Mehrwertsteuer von 7 Prozent beträgt die Umlage dann rund 2,59 Cent/kWh.