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© Unsplash/Markus Spiske

Sondervermögen als Verschleierung von Sonderschulden

18.08.2022

Mit der Errichtung des Bundeswehr-Sondervermögens existieren auf Bundesebene insgesamt 28 Sondervermögen. Dabei ist der Begriff „Sondervermögen“ ein Euphemismus.

Denn die Gelder, die dafür gebunden werden, sind zunächst einmal Schulden, die abseits des eigentlichen Kernhaushalts verbucht sind. Der Begriff „Schattenhaushalt“ ist treffender, da Sondervermögen immer auch die wahre Staatsverschuldung verschleiern. Die aktiven Sondervermögen stehen auf einem Schuldenberg von bis zu 150 Mrd. Euro. Mit dem Bundeswehr-Sondervermögen kommen noch einmal 100 Mrd. Euro hinzu.

Besonders relevant sind die Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung, sogenannte „echte Sondervermögen“. Derzeit existieren drei, deren Kreditrahmen prinzipiell jederzeit einfachgesetzlich ausgeweitet werden können. Allerdings wirkt bei der Kreditaufnahme hier immerhin seit 2010 die Bindungskraft der Schuldenregel. Für das Bundeswehr-Sondervermögen gilt das jedoch nicht.

Insgesamt sind Sondervermögen nur dann sinnvoll, wenn sie die Gelder effizienter verwalten können, als es über den Kernhaushalt möglich wäre. Jedoch werden neben der Haushaltsklarheit noch weitere Haushaltsgrundsätze wie die Haushaltswahrheit und Periodizität verletzt.

Daher sollten Ausgaben grundsätzlich immer im Kernhaushalt etatisiert werden! Die Politik muss gerade im Umgang mit dem Geld der Steuerzahler höchste Transparenz hinsichtlich ihrer Schulden pflegen. Wo nicht genügend Spielräume existieren, muss an anderer Stelle gespart werden!

Hinweis: Unser Deutsches Steuerzahlerinstitut hat zu dem Thema Sondervermögen als haushaltspolitisches Instrument gerade eine kritische Analyse abgeschlossen. Sollten Sie an dem Papier interessiert sein, melden Sie sich einfach gerne beim Team des DSi (www.steuerzahler.de/dsi).

Fragen an den Autor

Markus Kasseckert
Stellvertretender wissenschaftlicher Leiter & Referent für Haushaltspolitik

Markus Kasseckert

Reinhardtstraße 52, 10117 Berlin 030 259396-34 kasseckert(at)steuerzahlerinstitut.de
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