Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Aktuelles  Erbschaftsteuer: Auch ein erst später fä...

Erbschaftsteuer: Auch ein erst später fällig werdendes Vermächtnis hat sofort einen Wert

Bund der Steuerzahler Bayern e. V. / Steuertipps 31.03.2018

Hat ein Erblasser einem Jugendlichen ein Vermächtnis hinterlassen, das jedoch erst zu seinem 21. Geburtstag fällig werden soll, so wird mit dem Tod des Erblassers die Erbschaftsteuer fällig – nicht erst mit 21.
Der Bundesfinanzhof geht davon aus, dass das Vermächtnis bereits mit dem Erwerb fällig wird und damit zu einer wirtschaftlichen Bereicherung des Vermächtnisnehmers führt. So könne er zum Beispiel von diesem Zeitpunkt an seinen Anspruch durch Abtretung verwerten. 
BFH, II B 82/13 vom 14.05.2014

Mit Freunden teilen
Die Schuldenuhr Deutschlands

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland