Der Entwurf für ein Landesgrundsteuergesetz ist verfassungswidrig!
Bund der Steuerzahler: Landesgrundsteuergesetz muss entschärft werden
Elektronische Registrierkassen
Finanzministerium bestätigt großzügigere Übergangsregelung
Eigentlich müssen seit dem 1. Oktober 2020 alle elektronischen Systeme, die Barzahlungen aufzeichnen (insbesondere elektronische Registrierkassen) über eine zertifizierte Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen. Das Baden-Württembergische Finanzministerium hat den Betrieben allerdings wegen der Belastungen durch die Corona-Pandemie unter bestimmten Voraussetzungen länger Zeit gegeben, die Umstellung zu stemmen. In der Folge hatte der Bundesfinanzminister auf dem Termin 30. September 2020 für die Umrüstung bestanden. Der Bund der Steuerzahler hat daher beim Finanzministerium nachgehakt, ob es bei der ursprünglich zugesagten Billigkeitslösung des Landes bleibt.
Frau Ministerin Sitzmann hat in ihrem Schreiben an den Landesvorsitzenden Bilaniuk bestätigt, dass in Baden-Württemberg für die Zeit nach dem 30. September 2020 landesintern eine verbindliche und einheitliche Anwendungsregelung gilt:
Zur Vermeidung einer Vielzahl von Einzelanträgen sind elektronische Aufzeichnungssysteme ohne TSE für die in Baden-Württemberg ansässigen Steuerzahler, die den Einbau einer TSE bis zum 30. September 2020 nicht vornehmen konnten, unter den folgenden Voraussetzungen aus Billigkeitsgründen längstens bis zum 31. März 2021 nicht zu beanstanden:
- Der Unternehmer hat die erforderliche Anzahl an TSE bei einem Kassenfachhändler oder einem anderen Dienstleister nachweislich bis zum 30. September 2020 verbindlich bestellt oder in Auftrag geben
oder
- es ist der Einbau einer cloudbasierten TSE vorgesehen, eine solche ist jedoch nachweislich noch nicht verfügbar.
Die vorgenannten Voraussetzungen müssen dokumentiert, der Verfahrensdokumentation zur Kassenführung beigefügt, für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen aufbewahrt und auf Verlangen vorgelegt werden. Diese Billigkeitsmaßnehme gilt bei Vorliegen aller Voraussetzungen als stilschweigend gewährt. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.