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Bund der Steuerzahler: Landesgrundsteuergesetz muss entschärft werden

Presseinformation 04.11.2020

Ohne Nachbesserung wird das Gesetz vor das Bundesverfassungsgericht gebracht

Nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg beginnt mit der heutigen Verabschiedung der Landesgrundsteuer durch den Landtag von Baden-Württemberg die Phase der Nachbesserung. „Wir setzen darauf, dass in den nächsten Monaten in der Politik die Erkenntnis reift, dass das Landesgrundsteuergesetz an vielen Stellen nachgebessert werden muss, um die Verwerfungen für die Bürger im Land gering zu halten. Auch auf verfassungsrechtliche Bedenken sollte reagiert werden“, sagte der Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg Bilaniuk.

Ein Hauptproblem besteht darin, dass die von den Gutachterausschüssen festgelegten Bodenrichtwerte auf das gesamte Grundstück angewendet werden sollen. Oftmals können aber die Grundstücke nicht umfassend bebaut werden, z.B. weil baurechtliche oder umweltschutzrechtliche Vorgaben dagegensprechen. Notwendig wäre daher eine Differenzierung der Bewertung in bebaubare und nicht bebaubare Teile eines Grundstücks. Zudem sollte Bürgern die Möglichkeit eröffnet werden, den Bodenrichtwert für das individuelle Grundstück juristisch anzugreifen, z. B. durch ein Wertgutachten zu einem Grundstück.

Ein von Professor Dr. Gregor Kirchhof erstelltes verfassungsrechtliches Gutachten kommt zu dem klaren Ergebnis, dass aus den genannten und weiteren Gründen die Landesgrundsteuer in der nun beschlossenen Form verfassungswidrig ist. Falls das Gesetz in der kommenden Legislaturperiode nicht nachgebessert wird, wird der Bund der Steuerzahler mit einem Musterverfahren gegen das Landesgrundsteuergesetz vorgehen.

Der Bund der Steuerzahler regt u.a. als Nachbesserung einen zusätzlichen Abschlag auf den Grundstückswert von Ein- und Zweifamilienhäusern an, deren Bewohner aller Voraussicht nach finanziell am stärksten von diesem Gesetz betroffen werden. Gerade mit Blick auf die ältere Bevölkerung sollte zudem den Bürgern die Möglichkeit eröffnet werden, die notwendigen Angaben zur Erhebung der Grundsteuer in Papierform und nicht elektronisch einzureichen. Außerdem sollte das Finanzministerium dazu aufgefordert werden, für jede Kommune im Land denjenigen Hebesatz zu veröffentlichen, der bei Anwendung des neuen Grundsteuerrechts für Aufkommensneutralität in der Kommune sorgen würde.

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