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Elektronische Grundsteuererklärung

Bund der Steuerzahler Berlin e. V. / Meldungen 18.03.2022

Viel Arbeit für Immobilieneigentümer und Finanzämter

Ab Juli 2022 haben Immobilieneigentümer vier Monate Zeit, für jedes ihrer Grundstücke eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abzugeben und zwar grundsätzlich elektronisch! Dabei ist es unerheblich, ob die Grundstücke selbstgenutzt werden oder vermietet sind. Betroffen sind auch Wohnungseigentümer. Aber nicht nur auf die Immobilieneigentümer kommt viel Arbeit zu, auch die Finanzämter müssen Personal aufstocken.

 

***** Informationen und Ausfüllhinweise zur Feststellungserklärung speziell für Berliner Immobilieneigentümer *****

 

Zum Stichtag 1. Januar 2022 werden im gesamten Bundesgebiet alle Grundstücke für Zwecke der Grundsteuer neu bewertet. Mit der sogenannten Hauptfeststellung wird dafür erstmalig der Grundsteuerwert festgestellt, der ab 2025 den Einheitswert ablöst. Ansonsten wird das bisherige dreistufige Verfahren zur Ermittlung der Grundsteuer beibehalten. In Berlin und in Brandenburg wird der Grundsteuerwert wie in den meisten Bundesländern nach dem „Bundesmodell“ ermittelt.

Abgabefrist für Immobilieneigentümer: 31. Oktober 2022

Anders als in einigen anderen Bundesländern geplant, werden die Berliner Finanzämter allerdings keine Einzelaufforderungen an Grundstückseigentümer versenden. Stattdessen soll die Aufforderung zur Abgabe der Erklärung im März 2022 nur durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen. Immobilieneigentümer müssen die Erklärung dann zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 grundsätzlich elektronisch übermitteln, wofür die Steuer-Onlineplattform ELSTER zur Verfügung steht. Für die Registrierung sollten mindestens 10 Werktage eingeplant werden.

Angaben zur eigenen Immobilie ermitteln

Außerdem müssen Steuerpflichtige einige Eckwerte, wie z.B. Angaben zur Grundstücksart und -fläche, zum Bodenrichtwert sowie zum Baujahr ihrer Immobilie, zur Hand haben. In der Feststellungserklärung für Wohngrundstücke (Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke, Wohnungseigentum) sind nach dem Ertragswertverfahren zusätzlich Angaben zur Wohnfläche, bei Wohnungseigentum zum Miteigentumsanteil und ggf. zur Anzahl der Garagen- oder Tiefgaragenstellplätze zu machen. Für Nichtwohngrundstücke, d.h. Geschäftsgrundstücke, gemischtgenutzte Grundstücke, Teileigentum und sonstige bebaute Grundstücke, sind nach dem Sachwertverfahren Angaben zum Miteigentumsanteil bei Teileigentum, zur Gebäudeart sowie zur Bruttogrundfläche zu machen.

Hoher bürokratischer Aufwand für Finanzämter

Dass die Umsetzung der Grundsteuerreform damit auch nicht ohne Einfluss auf den Arbeitsumfang bei den Berliner Finanzämtern bleibt, zeigt jetzt die Antwort auf eine schriftliche Anfrage im Berliner Abgeordnetenhaus. Demnach sollen bis zum Sommer 2022 insgesamt 120 befristete Beschäftigungspositionen zusätzlich neu besetzt werden, um das vorhandene Stammpersonal mit einem Umfang von 275 Vollzeitäquivalenten bei der Bewältigung der anstehenden Aufgaben zu unterstützen. Die zusätzlichen Personalkosten zur Berechnung der neuen Grundsteuer erstrecken sich über einen Zeitraum von drei Jahren und werden sich voraussichtlich auf zusätzlich über 12 Millionen Euro belaufen. Die Hauptfeststellung der Grundsteuerwerte soll für die ca. 850.000 Grundstücke in Berlin bis zum Ende des Jahres 2023 im Wesentlichen erfolgt sein, was monatlich knapp 50.000 Hauptfeststellungen entspricht.

Erklärung auf Papier nur ausnahmsweise

Auf die Frage, wie der Senat bewertet, dass die Übermittlung der Erklärung grundsätzlich nur elektronisch über ELSTER vorgenommen werden kann, antwortet die Verwaltung ausweichend. Die Abgabe einer Steuererklärung durch elektronische Datenübermittlung sei inzwischen der Standard. ELSTER sei seit mehr als 20 Jahren im Einsatz. Für Steuerpflichtige, für die die elektronische Erklärungsabgabe wirtschaftlich oder persönlich unzumutbar ist, bestehe auf Antrag die Möglichkeit einer Abgabe von scanbaren Papierformularen. Der Senat erwarte aber, dass auch für die elektronische Übermittlung der Grundsteuererklärung in Berlin eine hohe Akzeptanz bestehe.

Elektronische Erklärung über ELSTER

Beachtlich findet der Bund der Steuerzahler in dem Zusammenhang den Hinweis des Finanzsenats, dass immerhin ein Drittel der Steuerpflichtigen mit Wahlrecht ihre Einkommensteuererklärung noch immer auf Papier statt elektronisch mit ELSTER abgeben. Er sieht deswegen die Gefahr, dass in Berlin zehntausende Eigentümer von Wohnungen und Einfamilienhäusern von dem Abgabetermin am 31. Oktober 2022 überrascht werden könnten oder schlichtweg mit der elektronischen Erklärung überfordert sind.

Für Hilfe rechtzeitig Steuerberater suchen

Wer noch keinen Steuerberater hat, könnte zudem Probleme bekommen, innerhalb des lediglich 4-monatigen Zeitfensters einen zu finden. Die Bundessteuerberaterkammer hatte bereits im letzten November Alarm geschlagen, dass die Kanzleien seit Beginn der Corona-Pandemie am absoluten Limit arbeiten würden und vielfach um mehr als ein halbes Jahr in Verzug seien.

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