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DSi Impuls Nr. 20: Schweizer Schuldenbremse als Vorbild
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum 2. Nachtragshaushalt 2021 hat die Kritik an der Schuldenbremse lauter werden lassen. Selten wird dabei der Blick über den Tellerrand gewagt. Das wäre aber lohnenswert, denn mittlerweile haben mehr als 100 Länder Fiskalregeln implementiert. Hier soll die Schweizer Schuldenbremse einmal näher betrachtet werden, die dieses Jahr ihr 20-jähriges Bestehen feiert und seinerzeit als Vorbild für die deutsche Schuldenbremse diente.
DSi-Diagnose
Kern der Schweizer Schuldenbremse ist die einfache Ausgabenregel: Die Ausgaben dürfen maximal so hoch sein, wie die um einen Konjunkturfaktor bereinigten Einnahmen. Auch die deutsche Schuldenbremse kennt eine Konjunkturkomponente. Gleichwohl ist die Schuldenbremse der Schweiz durch die vorgegebene „schwarze Null“ strenger.
Der Finanzierungssaldo wird auf ein Ausgleichskonto gebucht, das, im Falle eines Fehlbetrages, sukzessive abgebaut werden muss. Auch hier ist die deutsche Variante etwas lockerer. Die Rückführungsverpflichtung für Fehlbeträge auf dem sogenannten Kontrollkonto beginnt erst, wenn ein Schwellenwert von 1 Prozent des BIP überschritten ist.
Etwas flexibler werden dafür „außerordentliche Ausgaben“ gehandhabt. Hier hat das BVerfG mit seinem jüngsten Urteil einen klaren Rahmen für die deutschen Ausnahmeregelungen gesetzt. In der Schweiz können daneben auch unregelmäßige Ausgaben, etwa für große Infrastrukturprojekte, Kreditaufnahmen rechtfertigen.
Aber: Zuvor muss ein Mehrheitsbeschluss jeweils im National- und im Ständerat herbeigeführt werden. Zudem müssen außerordentliche Defizite innerhalb von sechs Jahren durch Überschüsse im ordentlichen Haushalt abgetragen werden, die Schweizer Corona-Schulden allerdings erst bis zum Jahr 2035. Dass Überschüsse aber zwingend zum Abbau des Schuldenstands eingesetzt werden müssen, ist ein markanter Unterschied.
DSi-Forderung
Diese strengen Maßgaben zeigen Wirkung: die Maastricht-Schuldenquote der Schweiz beträgt gerade einmal 27,6 Prozent (Deutschland: 66,4 Prozent). Gleichwohl auch die Schweizer Schuldenbremse kritisiert wird, konnte eine Studie zumindest das Kernargument entkräften, dass die strengen Maßgaben der Schuldenbremse eine signifikante öffentliche Investitionslücke bedingen. Fiskalregeln wirken also.
Angesichts der Investitionslücken in Deutschland und eingedenk der Tatsachen, dass die Schuldenbremse fast 10 Jahre jünger und in vielen Punkten weitaus flexibler ist, scheint das Kernproblem vielmehr in der fehlenden, klaren Prioritätensetzung zu liegen. Das Urteil des BVerfG sollte nun der letzte Warnschuss sein. Es wird Zeit für einen „Deutschlandpakt Priorisierung“!
Auch hier hat die Schweiz Vorbildcharakter: 1998 wurde ein Runder Tisch aus Bundesrat, Kantonen, Wirtschaftsverbänden und Regierungsparteien einberufen, um Sparmaßnahmen zu erarbeiten. Und siehe da: Er fand zu einem erfolgreichen Abschluss!