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Digitale Defizite auch in NRW
Wie sieht die Digitalisierung in Nordrhein-Westfalen aus und wie ist der aktuelle Stand? Dieser Frage ist der Bund der Steuerzahler NRW nachgegangen. Dabei hat er sich auf die Verfügbarkeiten von Onlinediensten nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) konzentriert.
Der Begriff Digitalisierung wird häufig als Allzweckwaffe in politischen Diskussionen benutzt. Dabei ist er so allumfassend, dass man oft nicht weiß, was genau gemeint ist und wie es um die aktuellen Entwicklungen steht. Deshalb ein kritischer Blick. Zunächst einmal: Die Vorteile von Digitalisierung sind vielfältig. Zum einen ist es für den Wirtschaftsstandort, die staatlichen und kommunalen Ebenen sowie die Bürgerinnen und Bürger enorm wichtig, nicht hinter anderen Nationen herzuhinken. Zum anderen bietet die Digitalisierung die Möglichkeit, die Klimaneutralität schneller zu erreichen und vor allem den Abbau der längst ausgeuferten Bürokratie voranzutreiben. Der Nationale Normenkontrollrat als unabhängiges Beratungsgremium der Bundesregierung schreibt in seinem Jahresbericht 2023 treffend: Kein Bürokratieabbau ohne Digitalisierung! Als größter Hebel wird dabei die Digitalisierung der Informationsflüsse für Antrags-, Melde- und Genehmigungsverfahren genannt. Der Normenkontrollrat händigt der Entwicklung der Digitalisierung in Deutschland jedoch insgesamt kein gutes Zeugnis aus.
Onlinezugangsgesetz (OGZ)
2017 wurde das erste OGZ mit dem Ziel verabschiedet, bis Ende 2022 insgesamt 575 staatliche Dienst- bzw. Verwaltungsleistungen zu digitalisieren (auch OZG-Leistungen genannt). Das bedeutet, dass der Zugang, beispielsweise zu Identifikationsverfahren oder Antragsstellungen, online ermöglicht werden sollte. Der Praxischeck am Ende der Laufzeit fiel ernüchternd aus: Weit weniger als die Hälfte der Dienste wurde umgesetzt. Daher wurde das OZG in einem zweiten Anlauf reformiert. Nach wie vor läuft die Umsetzung schleppend.
Verfügbarkeit OZG-Leistungen (Stand Dezember 2023)
Es gibt insgesamt 148 Onlinedienste, die bundesweit verfügbar sind. Auf diese Onlinedienste kann also jedes Bundesland und jede Kommune zählen. Dann gibt es in Nordrhein-Westfalen aktuell 32 landesweit verfügbare Onlinedienste. Damit liegt NRW mit 180 umgesetzten Onlinezugängen im unteren Mittelfeld. Bayern ist Spitzenreiter mit 99 landesweiten Onlinediensten und kommt so insgesamt auf 247. Betrachtet man die unterschiedlichen Leistungen, sind teils signifikante Unterschiede erkennbar. Für das Arbeitslosengeld gibt es eine bundesweite Deckung. Bei dem Elterngeld laufen Bremen und Sachsen-Anhalt hinterher. Sachsen und Berlin liegen sogar noch bei einer nullprozentigen Deckung. Bei der Einbürgerung ist Bayern das einzige Land mit einem flächendeckenden Onlinedienst. Die Verfügbarkeit in NRW liegt nach dem OZG-Dashboard bei 15 Prozent.
Digitalisierung in den NRW-Kommunen
Eine Umfrage der kommunalen Spitzenverbände zur Priorisierung von Onlinediensten zeigt ernüchternde Ergebnisse. Als die fünf wichtigsten Leistungen nannten die Kommunen Wohngeld, Elektronische Wohnsitzan- und -ummeldung, Unternehmensanmeldung, Sterbefallanzeige (Sterbeurkunde) sowie Bildung und Teilhabe.
Bei der Frage, ob diese Dienste bereits vorhanden seien, zeigten sich gravierende Unterschiede. Stuften 107 Kommunen den Nutzen beim Wohngeld als hoch, 19 als mittel und 6 als niedrig ein, gaben lediglich 76 an, den Onlinedienst bereitzustellen.
Bei der elektrischen Wohnsitzan- und -ummeldung sieht es noch magerer aus. 102 Kommunen stufen den Nutzen dieser Dienstleistung als hoch ein, in zehn Kommunen ist sie erst vorhanden. Betrachtet man Städte und Kreise einzeln, zeigen sich eklatante Unterschiede. Spitzenreiter ist die kreisfreie Stadt Hamm mit 334 verfügbaren Onlinediensten, zusammengesetzt aus den 148 bundesweiten, den 32 landesweiten und entsprechend 154 kreisweiten Onlinediensten. Zweiter ist Krefeld mit aktuell 319 angebotenen Onlinediensten. Der nördliche Nachbarkreis Wesel hingegen punktet nur mit 186 Onlinediensten. Die Landeshauptstadt Düsseldorf bietet 277 an.
Fazit:
Es bleibt noch richtig viel zu tun. Der Bund der Steuerzahler bewertet die Digitalisierung als bedeutend, um Bürgerinnen und Bürgern amtliche Vorgänge zu erleichtern, die Entbürokratisierung voranzutreiben und enorme Einsparpotenziale für die öffentlichen Haushalte zu heben. Es müssen einheitliche Lösungen gefunden werden, um einen digitalen Flickenteppich zu vermeiden und auch den Kommunen den Zugang zu Onlinediensten zu erleichtern. Die Umsetzung der Allzweckwaffe Digitalisierung muss jetzt deutlich besser werden.
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