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Diäten-Automatik abschaffen!
BdSt zur morgigen Bundestagsabstimmung über automatische Diäten-Anpassungen
Morgen stimmen die 736 neuen Bundestagsabgeordneten über ein zweifelhaftes Diäten-Verfahren ab, das die kommenden vier Jahre die Höhe ihrer Diäten bestimmen wird. Dieser 2014 eingeführte Automatismus führt immer zum 1. Juli eines Jahres zu einer automatischen Anpassung der Diäten und Pensionen – und zwar so, dass es dafür keines separaten Gesetzgebungsverfahrens bedarf, geschweige denn einer öffentlichen Begründung oder Rechtfertigung durch die Abgeordneten. Konkret: Das Abgeordnetengesetz regelt, dass der Bundestag innerhalb der ersten drei Monate einer neuen Wahlperiode – also nur einmal alle vier Jahre – den Diäten-Automatismus per Mehrheitsbeschluss bestätigen muss. Handeln die Abgeordneten in dieser Zeit nicht, wird das Verfahren deaktiviert – und zwar solange, bis ein eigenständiges Gesetzgebungsverfahren den Automatismus erneut bestätigt oder ändert.
Bei der automatischen Anpassung der Diäten – derzeit monatlich 10.012,89 Euro – wird sich am sogenannten Nominallohnindex des Statistischen Bundesamts orientiert: Wenn dieser steigt, dann ziehen die Diäten automatisch mit bzw. umgekehrt. Der Index erfasst die Entwicklung der Bruttoverdienste der abhängig Beschäftigten in Deutschland. In der Regel müssen diese von ihrem Bruttoeinkommen aber Sozialabgaben leisten – zum Beispiel für Renten- und Arbeitslosenversicherung. Abgeordnete hingegen zahlen diese Beiträge nicht. Das hat zur Folge, dass die Nettoeinkommen der Abgeordneten schneller steigen als die der Arbeitnehmer, zumal wenn die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge steigen. Mit Kopplung an den Nominallohnindex stellen sich die Abgeordneten gegenüber Arbeitnehmern also besser.
Viel Geld, wenig Rechenschaft
Davon unabhängig wirft das automatische Anpassungsverfahren noch andere Fragen auf. Zwar ist der Diäten-Automatismus aus Parlamentariersicht attraktiv, da nicht mehr wie früher jeder einzelne Diäten-Aufschlag über eine komplizierte Gesetzesänderung erfolgen muss und sich daher die Abgeordneten ihrer öffentlichen Rechtfertigungspflicht entledigen können. Doch verfassungsrechtlich ist gerade dieser Automatismus nicht im Sinne einer effektiven Kontrolle durch die Öffentlichkeit! Schließlich entscheiden die Politiker bei Diäten-Erhöhungen immer in eigener Sache, weshalb das Bundesverfassungsgericht ein Höchstmaß an öffentlicher Transparenz eingefordert hat.
Unser Fazit: Wenn Abgeordnete über die eigene Geldbörse entscheiden, ist verfassungsrechtlich ein Höchstmaß an öffentlicher Kontrolle sicherzustellen. Doch die Praxis der automatischen Diäten-Anpassung verhindert diese Kontrolle. Deshalb fordert der Bund der Steuerzahler eine Abschaffung des Automatismus. Künftig sollte jegliche Diäten-Anpassung wieder einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren unterworfen werden, so wie es bis 2014 jahrzehntelange Praxis war. Denn: Nur dadurch wird für Bürger und Medien die notwendige Transparenz hergestellt, die zwingend nötig ist, wenn Abgeordnete über die eigene Bezahlung entscheiden.