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Der Hamburger Rechnungshof kritisiert den Senat für Teil der Corona-Hilfen
© Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg

Rechnungshof-Rüffel für Finanzbehörde

Bund der Steuerzahler Hamburg e. V. / Meldungen 15.12.2021, Sascha Mummenhoff

Corona-Hilfen, die gar nichts mit der Pandemie zu tun haben: Hamburgs Rechnungshof hat 40 Projekte der Stadt unter die Lupe genommen und äußert deutliche Kritik. Ein Großteil davon dürfe nicht mit Corona-Notkrediten bezahlt werden. Darüber berichteten jetzt verschiedene Medien – unter anderem der NDR.
Es geht zum Beispiel um Langarmshirts für die Hamburger Polizei, die Erneuerung des Brandschutzes in der Uni-Bibliothek oder die Sanierung des Fischerhauses in Blankenese. Knapp die Hälfte der überprüften Investitionen müsse der Senat laut Rechnungshof eigentlich in seinem normalen Haushalt einplanen und dürfe sie nicht mit Sonderkrediten der Pandemie bezahlen.


 

Für die Bekämpfung der Corona Pandemie und deren Auswirkungen ermöglicht die Schuldenbremse ausnahmeweise die Finanzierung durch Kredite. Diese Ausnahmeregelung hält auch der Rechnungshof für sinnvoll, weil sie dem Senat die für die Krisenbekämpfung erforderlichen Handlungsspielräume verschafft. Die Schuldenbremse fordert allerdings auch, dass diese Handlungsspielräume nur für Maßnahmen eingesetzt werden, die im Zusammenhang mit der Krisenbekämpfung stehen. Die Deckung allgemeiner Finanzierungslücken im Haushalt durch Kredite widerspricht der Schuldenbremse.
Der Rechnungshof hat in einer Stichprobe 42 Maßnahmen, die der Senat in den Zusammenhang mit der Bekämpfung der Corona-Krise stellt, daraufhin überprüft, ob sie nach den von der Schuldenbremse vorgegebenen Kriterien kreditfinanziert werden dürfen. Für 18 der geprüften Maßnahmen mit einem Volumen von 177,2 Mio. Euro musste der Rechnungshof die Vereinbarkeit mit der Schuldenbremse eindeutig verneinen. Diese Maßnahmen sind damit aber nicht unzulässig, sie dürfen nur nicht aus Notfallkrediten, sondern müssen aus dem laufenden Haushalt finanziert werden.
Die Finanzbehörde teilt zwar den grundsätzlichen Ansatz des Rechnungshofs und hat bei vier Maßnahmen erklärt, sie werde auf eine Finanzierung aus Notfallkrediten verzichten. Bei einigen finanziell sehr bedeutsamen Maßnahmen wie zum Beispiel der Aufstockung des Mietbudgets im Schulbereich (33,5 Mio. Euro) verweist sie aber auf den weiten Beurteilungsspielraum des Senats, der dazu führe, dass für die Maßnahmen lediglich eine plausible Begründung zum Zeitpunkt der Planung ausreiche. Diese läge in den übrigen Fällen auch vor.
Der Rechnungshof sieht bei einer Reihe von Maßnahmen jedoch keine plausible Begründung. Teilweise sind ohnehin vorgesehene Maßnahmen oder solche, die nicht mit Corona zusammenhängen, als Corona-Maßnahme deklariert worden, um sie kreditär finanzieren zu können.

Die Position des BdSt Hamburg:
„Wir fühlen uns durch die Kritik des Rechnungshofes bestätigt", sagt BdSt-Hamburg Landesvorsitzende Petra Ackmann. "Bereits im Januar hatten wir festgestellt, dass bei vielen mit Corona begründeten Mehrausgaben des Senats schlicht der Beweis fehlt, dass es sich tatsächlich um Mehrausgaben handelt, die durch Corona verursacht worden sind. Die umfassende und gründliche Analyse des Rechnungshofs hätte den Senat wachrütteln müssen. Offensichtlich hat der Senat die rechtlichen Hürden, die der Rechnungshof aufgezeigt hat, nicht ernstgenommen. Während Hamburger Unternehmer und Solo-Selbstständige aufgrund der Corona-Pandemie um ihre Existenz fürchten, versuchen einzelne Behören ihre Unfähigkeit mit Corona-Mitteln zu kaschieren. Ein Armutszeugnis für den gesamten Hamburger Senat. Wie der Rechnungshof stellen auch wir fest, dass die verfassungsrechtlichen Kriterien der Schuldenbremse auch in der Pandemie vollständig eingehalten werden müssen, um die Zukunftsbelastung so gering wie möglich zu halten.“

Der Hamburger Rechnungshof:
Der Rechnungshof überprüft, ob die Freie und Hansestadt Hamburg ihren Haushalt ordnungsgemäß und sparsam geführt hat. Er prüft auch die landesunmittelbaren Anstalten, etwa die Stadtreinigung oder Stadtentwässerung sowie die Hochschulen. Der Rechnungshof ist unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen, so dass er sich auch offene Kritik am Senat erlauben kann. Mehr als 130 Mitarbeiter:innen sind am Rechnungshof beschäftigt, vor allem Juristen, Verwaltungswirte, Finanzwirte, Ingenieure, Kaufleute, Volkswirte und Betriebswirte.

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