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„DAS BESTE FÜR BERLIN“

Bund der Steuerzahler Berlin e. V. / Meldungen 18.04.2023

CDU und SPD legen Koalitionsvertrag vor

Nach der Wahlwiederholung vom 12. Februar 2023 haben sich CDU und SPD zusammengerauft und den Entwurf für einen Koalitionsvertrag vorgelegt. Überschrieben ist das 136-seitige Papier mit „DAS BESTE FÜR BERLIN“. Der Bund der Steuerzahler hat nachgelesen, ob die Schlagworte von der Titelseite insbesondere mit Blick auf die verschleppte Digitalisierung gehalten werden.

Nicht weniger als das Beste für Berlin, einen Aufbruch für die Stadt, Erneuerung und eine Koalition für alle verspricht die Titelseite für den Entwurf des Koalitionsvertrages 2023 bis 2026 von CDU und SPD. Nicht fehlen dürfen natürlich auch Begriffe wie sozial, innovativ, verlässlich und nachhaltig. Koalitionsverträge setzen üblicherweise hehre Ziele und listen allgemeine Absichtsbekundungen und meist zahlreiche Einzelprojekte auf, die den Beteiligten offenbar besonders wichtig waren.

Der Bund der Steuerzahler hat sich insbesondere angesehen, was sich die Koalitionäre zu Fragen der Reform und Digitalisierung der Berliner Verwaltung überlegt haben. Nach Ansicht des Vereins ist das das drängendste Problem überhaupt. So hatte schon 2018 eine „Steuerungsgruppe zur Verbesserung der gesamtstädtischen Verwaltungssteuerung“ unter dem Vorsitz des ehemaligen Vizepräsidenten der Bundesagentur für Arbeit, Heinrich Alt, seinen Abschlussbericht vorgelegt. In wohlwollenden Worten hatten die Autoren dieser „Alt-Kommission“ dem Senat damals ein vernichtendes Armutszeugnis ausgestellt.

Später hatte der Rechnungshof von Berlin in seinem Jahresbericht 2021 festgestellt, dass es der Innenverwaltung bis dahin noch nicht einmal gelungen war, überhaupt funktionierende Steuerungsstrukturen für die nach dem Berliner E-Government-Gesetz geforderte Übertragung der Informations- und Kommunikationstechnik auf einen landeseinheitlichen Dienst zu etablieren. Die Innenverwaltung habe weder die vorgeschriebenen Planungsunterlagen erstellt noch die Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen sichergestellt. Die angestrebte Vereinheitlichung des IT-Einsatzes der Berliner Verwaltung sei bei Beibehaltung des derzeitigen Migrationsvorgehens nicht in einem überschaubaren Zeitraum realisierbar, hieß es damals. Dies habe nach Ansicht des Rechnungshofs die Leistungs- und Funktionsfähigkeit der Berliner Verwaltung gefährdet.

Hier haben CDU und SPD offenbar eine der möglichen Ursachen dafür erkannt, warum fast zwölf Jahre nach den ersten Überlegungen des damaligen Senats, das Ziel der flächendeckenden Einführung einer elektronischen Aktenführung und Vorgangsbearbeitung bis heute noch immer in weiter Ferne liegt: der Zuständigkeitswirrwarr zwischen Haupt- und Bezirksverwaltungen.

Hier will die neue Koalition eine grundlegende Reform der Berliner Verwaltung zügig vorantreiben, die Aufgabenverteilung zwischen Senat und Bezirken soll neu geordnet werden. Verwaltungsverfahren und -prozesse sollen optimiert, verschlankt und beschleunigt werden, natürlich alles unter Einbindung externer Expertise. Außerdem sollen eindeutige Verantwortlichkeiten und eine klare Aufgabenverteilung zwischen Senats- und Bezirksebene festgelegt werden. Damit das Ganze gelingen kann, soll ein modernes Personalmanagement für eine Attraktivitätssteigerung nicht nur beim Gehalt, sondern auch durch „Arbeitsformen der New Work“, „Work-Life-Balance“, Familienfreundlichkeit und die „One-Device-Strategie“ sorgen.

Im Koalitionsvertrag wird erklärt, dass das Umsetzungsdefizit bei digitalen Bürgerdienstleistungen beendet wird, wofür „Sprint-Programme“ aufgesetzt werden. Man werde dabei auf ein „Single-Point-of-Contact“ abstellen. „Usability Engineering“ werde dabei eine wichtige Rolle spielen. Außerdem wolle man sich an fortschrittlichen „Chat-Bots“ orientieren. Jedenfalls sei man auf die Zusammenarbeit mit Externen angewiesen.

Spätestens bis zum Ende der Legislaturperiode soll die Berliner Verwaltung dann in die Lage versetzt werden, ihre Akten elektronisch zu führen. Für den Bund der Steuerzahler klingt „in die Lage versetzt“ allerdings nicht zwangsläufig danach, dass die Verwaltung dann auch wirklich elektronische Akten führen wird.

Denn ursprünglich erklärtes Ziel war schon August 2011, bis zum Ende der damals nachfolgenden Legislaturperiode im Jahr 2016 insgesamt 50 Prozent und damit 34.000 der IT-gestützten Büroarbeitsplätze der Berliner Verwaltung mit einem einheitlichen System auszustatten. Daraus wurde allerdings nichts.

Dafür hieß es dann sowohl im Koalitionsvertrag als auch in den Richtlinien der Regierungspolitik für die Legislaturperiode 2016 bis 2021, dass die Einführung der elektronischen Akte in allen Verwaltungsbereichen bis Anfang 2023 eine herausgehobene Bedeutung habe. Noch vor Ablauf der letzten Legislaturperiode beschloss das Abgeordnetenhaus dann 2021 aber diverse Änderungen am Berliner E-Government-Gesetz und damit auch ganz beiläufig die Verschiebung der Einführung der elektronischen Aktenführung auf Anfang 2025.

Im jetzt schon wieder überholten Koalitionsvertrag und auch in den Richtlinien der Regierungspolitik von Rot-Grün-Rot für die Legislaturperiode 2021 bis 2026 hieß es dann wieder etwas ambitionierter, die Koalition werde die elektronische Akte schnellstmöglich, spätestens bis Ende 2024 flächendeckend umsetzen. Zudem wurde damals die Position des IKT-Staatssekretärs neu besetzt und mit dem klangvolleren Titel "Chief Digital Officer" versehen.

Das aktuelle E-Government-Gesetz soll für den neuen Zieltermin aber nicht wieder geändert werden, sondern durch ein neues Digitalgesetz abgelöst werden. Jedenfalls wäre der angekündigte Termin für die Einführung der e-Akte abermals um ein Jahr nach Hinten verschoben worden.

Ansonsten plant die neue Koalition viele neue Geldausgaben. Mit einem unbefristeten 29-Euro-Ticket für alle und einem Sozialticket für 9 Euro will sie den ÖPNV als klimafreundliches Fortbewegungsmittel noch attraktiver machen. Die Mehrkosten für den Landeshaushalt dürften sich im dreistelligen Millionenbereich abspielen. Der Bund der Steuerzahler sieht einen für Bürger fast kostenlosen ÖPNV kritisch.

Außerdem will die Koalition ein Sonderinvestitions- und Sanierungsprogramm auflegen und die Finanzmittel zur Instandsetzung, Modernisierung und zum Ausbau von Polizei- und

Feuerwachen deutlich erhöhen. Das ist aus Sicht des Bundes der Steuerzahler angesichts des seit Jahren bekannten Sanierungsrückstaus von über einer Milliarde Euro auch dringend erforderlich.

Auch die Berliner Schulbauoffensive soll für alle Schularten mit Sanierungs- und Neubaumaßnahmen fortgesetzt und beschleunigt werden. Die Koalition will die Investitionsmittel im Bereich Schulbau und Schulsanierung verdoppeln. Rechtlich abgesichert sollen auch wieder Vorkaufsrechte zugunsten der landeseigenen Wohnungsunternehmen ausgeübt werden.

Zur Finanzierung werden hier aber keine Angaben gemacht. Spätestens zum Doppelhaushalt 2028/29 soll aber ein strukturell ausgeglichener Haushalt verabschiedet werden. Eine solide Haushaltspolitik sei kein Selbstzweck, sondern Ausdruck der Verantwortung gegenüber den jungen und kommenden Generationen, heißt es. Zu einer schnelleren Tilgung der Corona-Schulden ist aber nichts zu lesen.

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