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Corona-Hilfen
Der Bund der Steuerzahler Thüringen hat sich gemeinsam mit dem Steuerberaterverband Thüringen an den Landesjustizminister Dirk Adams gewandt. In dem Brief setzen sich der Geschäftsführer des BdSt Thüringen, Dr. Wolfgang Oehring, und der Geschäftsführer des Steuerberaterverbandes Thüringen, Martin Wiederhold, dafür ein, die Vertretungsbefugnis von Angehörigen der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe dahingehend zu erweitern, dass sie ihre Mandanten auch bei Streitigkeiten um Corona-Hilfen vertreten können.
Grund für den Appell ist, dass die Vertretungsbefugnis im verwaltungsgerichtlichen Verfahren bisher auf Abgabenangelegenheiten beschränkt ist. Bei Corona-Hilfen handelt es sich aber nicht um eine solche. Aufgrund der Komplexität des Antrags- und Abrechnungsverfahrens und der Tragweite der Corona-Hilfen für die Existenz der Unternehmen ist jedoch die Antragstellung richtigerweise durch einen prüfenden Dritten verpflichtend. Daher wäre es nur folgerichtig, die Vertretungsbefugnis auf Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer auszuweiten, anstatt Rechtsanwälte zu beauftragen, die sich erst in die Materie einarbeiten müssen.
Der BdSt und der Steuerberaterverband Thüringen bitten Herrn Adams, sich im Sinne der Betroffenen auf Bundesebene für eine solche Rechtsänderung einzusetzen.
Hier finden Sie das Schreiben zum Download als pdf.