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Bund der Steuerzahler NRW fordert, Gebührenberechnungen zu überarbeiten
Abwassergebühren nachkalkulieren und überhöhte Gebühr gutschreiben
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) NRW fordert eine Nachkalkulation überhöhter Abwassergebühren in Wuppertal. „Die Stadt muss klarstellen, dass sie ihre rechtswidrige Verwaltungspraxis auch rückwirkend ändert“, sagt Rik Steinheuer, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler NRW. „Fast 11 Millionen Euro wurden als kalkulatorische Zinsen für das Jahr 2022 berücksichtigt – zulässig wäre nicht einmal die Hälfte.“ Pragmatisch lassen sich auch Vorjahre über eine Nachkalkulation noch korrigieren. „Die Stadt Wuppertal muss jetzt neu rechnen und mit dem kommenden Abgabenbescheid die zuviel gezahlten Gebühren gutschreiben. Diese Möglichkeit sieht das Abgabenrecht im Zeitraum der Festsetzungsverjährung durchaus vor“, erklärt Steinheuer.
Das Oberverwaltungsgericht NRW hatte am 17. Mai 2022 klargestellt, dass Abwassergebühren dazu da sind, die kommunale Abwasserbeseitigung sicherzustellen – und nicht, auf Kosten der Gebührenzahler „versteckte Gewinne“ abzuschöpfen, um den allgemeinen Haushalt zu finanzieren.
Ein vom Bund der Steuerzahler NRW unterstütztes Musterverfahren bezog sich auf die Klage eines Gebührenzahlers aus Oer-Erkenschwick, der die Abwassergebühren der Stadt für zu hoch hielt. Nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist sein Bescheid für das Jahr 2017 etwa 109 Euro zu hoch. So darf der Zinssatz in der Gebührenkalkulation nicht bei 6,52 Prozent, sondern nur bei 2,42 Prozent liegen. Die Entscheidung bedeutet, dass jetzt alle Kommunen, die wie Oer-Erkenschwick ihren kalkulatorischen Zinssatz aus dem Durchschnitt der vergangenen 50 Jahre berechnet und ggf. zusätzlich einen Aufschlag genommen haben, ihre Zinssätze neu und vor allem realitätsnäher berechnen müssen.