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Bund der Steuerzahler gegen Nahverkehrsabgabe

Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e. V. 06.12.2021

Belastung für Steuerzahler nicht weiter in die Höhe treiben

Laut aktuellen Presseberichten soll für Stuttgart sowie die umliegenden VVS-Landkreise die Einführung einer Nahverkehrsabgabe geprüft werden. Dazu wäre es zunächst notwendig, dass die kommunale Ebene per Landesgesetz das Recht erhält, mittels einer Nahverkehrsabgabe Einnahmen zu erzielen. Offen ist derzeit noch, ob eine Nahverkehrsabgabe für alle Einwohner, für die Halter von Pkw oder für die Nutzer von Pkw kommen soll.

Fakt ist schon jetzt: Eine solche Nahverkehrsabgabe würde die Belastung der Steuerzahler weiter in die Höhe treiben. „In einer Zeit, in der eigentlich die finanzielle Entlastung großer Teile der Bevölkerung auf der Agenda des politischen Handelns stehen müsste, kann die Einführung einer weiteren Abgabe nicht der richtige Schritt sein. Schließlich würde eine solche Zwangsabgabe die Bürger zusätzlich belasten“, macht der BdSt-Landesvorsitzende Zenon Bilaniuk deutlich. „Der Bund der Steuerzahler fordert die Regierungsfraktionen dazu auf, von Überlegungen hinsichtlich der Einführung einer Nahverkehrsabgabe in Baden-Württemberg Abstand zu nehmen“, so Bilaniuk weiter.

Die Forderung nach einer Nahverkehrsabgabe zeigt auch, dass das Schlagwort Bürokratieabbau offenbar kaum noch eine Rolle spielt. Eine Nahverkehrsabgabe würde einen enormen Aufwand für die Erhebung, Verwaltung und Kontrolle der Abgabe mit sich bringen. Hinzu kommt, dass möglicherweise alle Einwohner oder alle Autobesitzer von der Abgabe betroffen wären, egal ob sie tatsächlich fahren oder nicht. Das Verursacherprinzip würde somit ignoriert. Nicht berücksichtigt wird auch die Leistungsfähigkeit des Abgabenschuldners. So müssen z. B. auch Rentner die Abgabe zahlen, selbst wenn sie den ÖPNV nur sporadisch nutzen. Würde eine Pro-Kopf-Abgabe eingeführt, könnten gerade Familien schnell finanziell überfordert sein.

Investitionen in den öffentlichen Personennahverkehr sind mit Sicherheit notwendig und sinnvoll. Für die Finanzierung dieser Ausgabe bedarf es aber aus Sicht des Bundes der Steuerzahler keiner weiteren Abgabe im Land.

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