70 Jahre – 7 Geschichten
Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen kommt
Bettensteuer: BdSt reicht Stellungnahme ein
Das Bundesverfassungsgericht muss sich mit der sog. Bettensteuer befassen. Hintergrund sind die Beschwerden von Hotelbetreibern aus Hamburg, Bremen und Freiburg, die die Steuer nicht länger von ihren Gästen einziehen wollen. Das Gericht hat nun verschiedenen Fachverbänden die Möglichkeit gegeben, sich dazu zu äußern. Die Möglichkeit hat der Bund der Steuerzahler genutzt und eine Stellungnahme ans Bundesverfassungsgericht übersandt. Aus unserer Sicht ist vor allem die Ähnlichkeit zur Umsatzsteuer problematisch, denn die Kommunen dürfen die vom Bund geregelte Umsatzsteuer nicht untergraben. Zudem wird die Bettensteuer nicht gleichmäßig erhoben, insbesondere Übernachtungsplattformen liefern häufig nicht die passenden Daten, um die Steuer von den Gastgebern zu erhalten. Diese Defizite und weitere Aspekte zeigt unsere Stellungnahme auf.