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BdSt bei Expertenanhörung im Bundestag

Top News / Presseinformation / Steuerpolitik 16.10.2018

Gesetzentwurf zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Online-Handel / So setzen wir uns für Nachbesserungen ein

Unsere Expertenmeinung ist gefragt! Auf Einladung des Finanzausschusses hat der Bund der Steuerzahler an einer öffentlichen Anhörung des Fachausschusses teilgenommen. Der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Reiner Holznagel, setzte sich vor den Abgeordneten des Deutschen Bundestags für Nachbesserungen am Gesetzentwurf zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen im Online-Handel und weiterer Regeln (früher „Jahressteuergesetz 2018“) ein. Dieser Gesetzentwurf enthält eine Reihe von Änderungen, die Unternehmer und Arbeitnehmer betreffen.

Der Namen des Gesetzgebungsverfahrens bezieht sich auf die geplante Einführung von Aufzeichnungs- und Haftungsvorschriften für elektronische Marktplatzbetreiber. Danach werden Betreiber von Online-Marktplätzen dazu verpflichtet, über ihre Händler Aufzeichnungen zu führen. Außerdem wird eine Haftung eingeführt, wenn Händler ihren umsatzsteuerlichen Pflichten nicht nachkommen. 

Insgesamt fünf Fragen richteten die Abgeordneten an den Bund der Steuerzahler: Dabei ging es um die neuen Haftungsvorschriften für elektronische Marktplätze, um die Besteuerung von Dienstwagen und die Verlustregelungen beim Firmenkauf.

Das ist unsere Position

1) Umsatzsteuerhinterziehung im Online-Handel 
Grundsätzlich halten wir es für richtig, schärfer gegen Umsatzsteuerhinterziehung im Online-Handel vorzugehen. Denn stationäre Händler sollten gegenüber ihren Online-Konkurrenten nicht benachteiligt werden. Dennoch sollten die Regeln nachgebessert werden, so unsere Antwort an die Abgeordneten. Denn viele Begriffe sind im Gesetzentwurf ungenau. Außerdem sollte das Verfahren möglichst unbürokratisch sein: Schließlich gelten die neuen Vorschriften auch für ehrliche Händler wie Plattformbetreiber, die jetzt einen zusätzlichen Aufwand haben.

2) Besteuerung von Dienstwagen
Die Bundesregierung plant, bei E-Autos und Hybridfahrzeugen, die auch privat genutzt werden können, für die Besteuerung den halben Bruttolistenpreis anzusetzen (bisher wird der private Vorteil nach der sogenannten 1-Prozent-Regel ermittelt, aber auf Basis des vollen Bruttolistepreises). Ob die Neuregelung geeignet ist, um mehr Elektrofahrzeuge auf die Straße zu bringen, war zwischen den Sachverständigen umstritten. BdSt-Präsident Holznagel verwies auf den noch unzureichenden Ausbau der Ladeinfrastruktur. Dies stelle das größte Hindernis für die Anschaffung von Elektrofahrzeugen dar. Daran sollte zuerst gearbeitet werden! 

3) „Verlustuntergang“
Was passiert, wenn sich neue Gesellschafter zum Beispiel an einer GmbH beteiligen? Bislang gingen Verluste der Gesellschaft dann in vielen Fällen pauschal unter. Gegen diese Regelung hatte der Bund der Steuerzahler ein Musterverfahren bis zum Bundesverfassungsgericht begleitet. Mit Erfolg! 2017 urteilten die Richter, dass die gesetzliche Vorschrift zu pauschal ist. Nun plant die Bundesregierung, einen Teil der Regelung für die Jahre 2008 bis 2015 auszusetzen. Das ist dem Bund der Steuerzahler zu wenig – wir hatten schließlich für eine grundlegende Überarbeitung des § 8c KStG gekämpft! Diese Minimallösung reicht nicht!

Unsere kostenfreie Service-Hotline für interessierte Bürger: 0800/8838388

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