Bund der Steuerzahler M-V: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer steuerlich entlasten!
"Unverantwortliche Finanzbeschlüsse der Landesregierung"
+++ Bahn verlängert Kulanzregel für langes Maiwochenende / Online-Stornierung ist möglich +++
Wer für das verlängerte erste Mai-Wochenende eine Bahnreise geplant hatte, kann seine Fahrkarte in einen Gutschein umtauschen. Das gilt für Fernverkehrstickets der Deutschen Bahn mit Reisedatum bis zum 4. Mai, wenn die Fahrkarte bis zum 13. März gekauft wurde. Die Bahn verlängert damit eine Kulanzregelung, die bislang nur für Fahrten über die Osterferien und Fahrten bis Ende April galt.
Dabei kann die Fernverkehrs-Fahrkarte kostenfrei in einen Gutschein umgewandelt werden, der drei Jahre gültig ist. Dazu können Sie unter bahn.de/auftragssuche Ihre Fahrkarte selbst stornieren.
Für Fernverkehrs-Fahrkarten mit Reisetagen vom 1. bis 4. Mai ist diese Stornierungsmöglichkeit voraussichtlich ab 30. April freigeschaltet, so die Bahn. Die Regelung gilt auch für Sparpreis- und Super-Sparpreis-Tickets.