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Aufblähung des Landtags muss verhindert werden
Bund der Steuerzahler: FDP-Pläne haben ihre Berechtigung
Im Zuge der im Frühjahr durch den Landtag beschlossenen Reform des Wahlrechts sollte man auch die Kosten genau im Auge behalten. Daher haben aus Sicht des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg die heute vorgestellte Pläne der FDP-Landtagsfraktion, wie es zu einer deutlichen Reduzierung der Wahlkreise in Baden-Württemberg und damit zu einer Verkleinerung des Landtags kommen könnte, durchaus ihre Berechtigung.
Denn im Rahmen der Wahlrechtsreform ist davon auszugehen, dass durch das beschlossene Zwei-Stimmen-Wahlrecht die Anzahl der Landtagsabgeordneten durch die dann anfallenden Überhangmandate stark ansteigt. Vergleichbar mit der Entwicklung der Abgeordnetenzahl im Deutschen Bundestag, die scheinbar nur noch eine Richtung kennt: Nach oben. „Wir müssen auch in Baden-Württemberg im Hinblick auf die Wahlrechtsreform zwingend auf die Ausgaben und Kosten achten. Ein Landtag XXL muss verhindert werden“, machte der Landesvorsitzende des Steuerzahlerbundes Eike Möller deutlich und erinnerte daran, dass aktuell 154 Landtagsabgeordnete im Parlament sitzen, obwohl der Landtag eine Mindestgröße von 120 Sitzen vorsieht.
Eine weitere Aufblähung des Landtags verbunden mit einer Kostenexplosion für die Steuerzahler hätte aus Sicht des BdSt zudem auch eine schlechte Signalwirkung. „Das würde bei den Wählern zu Politikverdrossenheit führen. Denn mehr Abgeordnete bedeuten nicht automatisch auch mehr Effizienz“, so Möller.