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Die Finanzierung der Bundestagsabgeordneten

Eine Übersicht der wichtigsten Posten

Die Bezahlung von Bundestagsabgeordneten ist nicht einfach zu überschauen. Denn neben der regulären Entschädigung gönnen sich die Volksvertreter eine Reihe versteckter Nebenleistungen, die den Wert des eigentlichen Politikersalärs noch übertreffen können. Wir bringen Licht ins Dunkel.

Abgeordnetenbezüge

Abgeordnete sind Inhaber eines öffentlichen Amtes. Um dieses finanziell unabhängig von der persönlichen Lebenssituation ausführen zu können, erhalten Bundestagsabgeordnete eine zu versteuernde Diät in Höhe von rund 11.227 Euro pro Monat. Neu ist das Verfahren, dass seit 2016 die Entschädigung zur Mitte des Jahres automatisch angepasst wird. Die Abgeordneten hatten 2014 beschlossen, ihre Einkünfte an den sogenannten Nominallohnindex zu koppeln, also an die durchschnittliche Entwicklung der Bruttomonatsverdienste der Beschäftigten. Damit entgehen sie der öffentlich strittigen Debatte, die regelmäßig mit der Erhöhung der Diäten verbunden war.

Kostenpauschale

Doch das ist bei Weitem nicht alles. Alle Abgeordneten haben Anspruch auf zahlreiche Nebenleistungen, wofür die Steuerzahler aufkommen müssen. Hierzu zählt die Kostenpauschale, die die Abgeordneten steuerfrei gewährt bekommen und die automatisch jedes Jahr steigt. Sie beträgt derzeit 5.051 Euro monatlich und soll der Finanzierung von Bürokosten im Wahlkreis, Mehraufwendungen am Sitz des Parlaments sowie von Kosten für Repräsentation und Wahlkreisbetreuung dienen. Da es sich um eine Pauschale handelt, spielen die tatsächlich durch das Mandat bedingten Ausgaben letztlich keine Rolle. Denn wer beispielsweise in Berlin oder Umgebung wohnt, braucht keinen Zweitwohnsitz und hat auch entsprechend geringere Fahrtkosten. Bleibt also der mandatsbedingte Jahresaufwand unter 60.618 Euro, wird die Differenz zu einem steuerfreien Zusatzeinkommen. Unfair ist zudem, dass für die Kostenpauschale der Abgeordneten vollständig die Steuerzahler aufkommen müssen, diese selbst jedoch, bei gleich hohen beruflichen Aufwendungen, ihre Werbungskosten nur anteilig vom Staat finanziert bekommen. Darüber hinaus müssen die Steuerzahler diese Aufwendungen auch noch bürokratisch dem Finanzamt nachweisen.

Büroausstattung

Neben der Kostenpauschale haben alle Abgeordneten Anspruch auf ein eingerichtetes Büro am Sitz des Bundestages in einer Größe von derzeit 54 Quadratmetern für sich und ihre Mitarbeiter einschließlich Kommunikationsgeräten und Möblierung.

Reisekosten

Bundestagsabgeordnete können alle Verkehrsmittel der Deutschen Bahn kostenfrei nutzen. Ende 2012 hat der Ältestenrat beschlossen, dass die Netzkarte der Bahn auch für Privatreisen genutzt werden darf. Dadurch können die Abgeordneten kostenlos per Bahn in den Urlaub reisen - die Kosten trägt der Steuerzahler. Im Raum Berlin steht ihnen zusätzlich die Dienstwagenflotte des Bundestags jederzeit zur Verfügung. Außerdem werden die Kosten für Inlandsflüge erstattet.

Sachleistungskonto

Über ein ebenfalls großes Budget können die Abgeordneten für ihre Büro- und Geschäftsausstattung verfügen. Hierzu stehen jedem Abgeordneten 12.000 Euro im Jahr zur Verfügung. Doch können die Abgeordneten darüber nicht nur Schreibmaterial oder Papier besorgen. Vom Steuerzahler finanziert werden auch beispielsweise Kaffeevollautomaten, Digitalkameras, Notebooks, iPads und Navigationsgeräte inklusive deren Einbau im privaten Pkw. Nicht nur das üppige Budget selbst ist kritikwürdig, da den Abgeordneten bereits eine kostenfreie Büroausstattung zugestanden wird. Auch können alle beschafften Gerätschaften hervorragend privat genutzt werden.

Mitarbeiterpauschale

Jeder Bundestagsabgeordnete braucht für seine Arbeit Personal – ob Sekretärin oder Referent. Hierfür werden ihm derzeit rund 25.874 Euro monatlich bereitgestellt. Mitarbeiter, die allerdings mit dem Abgeordneten verwandt, verheiratet oder verschwägert sind, sind hiervon ausgenommen. Ihr Gehalt muss der Abgeordnete selbst zahlen.

Übergangsgeld

Wer aus dem Bundestag ausscheidet, hat automatisch Anspruch auf Übergangsgeld. Die Regelungen sind so ausgestaltet, dass der Abgeordnete sehr weich fällt. Für jedes Jahr der Mitgliedschaft im Bundestag erhält er einen Monat Übergangsgeld und zwar in voller Höhe der Abgeordnetenentschädigung, also derzeit 11.227 Euro. Gedeckelt ist die Bezugsdauer bei 1½ Jahren. Somit können Langzeitabgeordnete nach ihrem Ausscheiden aus dem Bundestag bis zu 202.089 Euro kassieren. Allerdings werden ab dem zweiten Monat alle Erwerbs- und Versorgungseinkünfte auf das Übergangsgeld angerechnet.

Der BdSt hält die Regelung für überzogen. Vielmehr sollten Übergangsgelder, die den Wiedereinstieg ins Berufsleben erleichtern sollen, nur noch maximal zwölf Monate lang gewährt werden, wobei ein Jahr als Abgeordneter einen Anspruch auf einen Monat Übergangsgeld begründen sollte.

Versorgung

Die Versorgung von Abgeordneten ist für die Steuerzahler ein besonderes Ärgernis. Nirgendwo sonst gönnen sich die Politiker derart generöse Privilegien wie bei der eigenen Altersversorgung. Bundestagsabgeordnete zahlen keine Beiträge für ihre Altersversorgung. Sowohl die Höchstversorgung als auch die jährlichen Steigerungsraten sind übertrieben. Bereits nach einem Jahr im Bundestag erwirbt ein Abgeordneter einen Pensionsanspruch von knapp 281 Euro im Monat. Rechnerisch erhält er pro Jahr Bundestagszugehörigkeit 2,5 Prozent der jeweils aktuellen Entschädigungshöhe. Somit ergibt sich nach 26 Jahren ein Maximalanspruch von 65 Prozent der Entschädigung bzw. derzeit rund 7.298 Euro pro Monat. Auf diese Weise erreichen Abgeordnete bereits nach einem halben "Arbeitsleben" den maximalen Pensionsanspruch. Zudem kann auf Antrag die Pension bereits ab Vollendung des 63. Lebensjahres mit Abschlägen ausgezahlt werden.

Systemwechsel

Besser wäre es jedoch, wenn nicht mehr die Steuerzahler, sondern die Abgeordneten selbst für ihre Pension privat vorsorgen müssten. Dazu wäre ein umfassender Systemwechsel erforderlich, da die Volksvertreter eigene Beiträge in ein eigens dafür eingerichtetes Versorgungswerk, eine private Rentenversicherung oder in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen müssten. Mehr Transparenz sofort und mittelfristig weniger Kosten für die Steuerzahler wären das erfreuliche Ergebnis. Zudem hält es der BdSt für erforderlich, auch die steuerfreie Kostenpauschale zu reformieren. Genauso wie Arbeitnehmer, sollten Bundestagsabgeordnete ihre Aufwendungen einzeln belegen müssen. Diesen Systemwechsel bei Altersversorgung und Kostenpauschale haben Nordrhein-Westfalen und Brandenburg bereits vollzogen. Andere Länderparlamente haben zumindest ihr Altersversorgungsystem reformiert und die Steuerzahler aus der teuren Vollalimentation der Abgeordneten entlassen.