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Wahlrechtsreform

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Zahlen, Daten, Fakten

Masse statt Klasse? Diese Frage stellt sich demjenigen, der einen Überblick über die Abgeordneten im Bundestag erhalten will und anfängt, einfach mal durchzuzählen. Dass Demokratie nicht zum Nulltarif zu haben ist, ist klar. Dennoch: Mit 630 Bundestagsabgeordneten ist unser Parlament zu groß – und auch zu teuer. Der Bundestag kann sich von der Verschlankung in Wirtschaft und der demografischen Entwicklung nicht ausnehmen. Statt als XXL-Behörde muss sich der Bundestag als schlanke und effiziente Sperrspitze der parlamentarischen Demokratie verstehen. Das betrifft sowohl die Anzahl der Abgeordneten selbst als auch den Umfang des Verwaltungsapparats.

Politikversagen

Die zahlreichen und strittigen Änderungen des Wahlrechts in den vergangenen 20 Jahren sind ein Offenbarungseid für die Politik. Auch die vergangene Reform des Wahlrechts, die mit der Bundestagswahl 2025 nur eine zaghafte Verkleinerung des Parlaments von 733 auf 630 Abgeordnete umsetzte und zudem nicht in einem fraktionsübergreifenden Konsens beschlossen wurde, kann nicht das Ende der Debatte sein. Parteitaktische Egoismen dürfen nicht die treibende Kraft bei Wahlrechtsreformen sein, vielmehr muss der Wähler als Souverän stets im Mittelpunkt stehen. Das Wahlrecht muss einfach und für jeden Wähler nachvollziehbar sein!

500 Mandate reichen für den Bundestag

Aus Sicht des BdSt sind 500 Mandate für den Bundestag vollkommen ausreichend. Denn aufgrund der föderalen Struktur in Deutschland existieren weitere 16 Länderparlamente mit insgesamt mehr als 1.800 Abgeordneten. Während sich die Volksvertreter von Zentralstaaten wesentlich stärker um regionale Belange kümmern müssen, wird der Bundestag durch die Arbeit der Landtage entlastet.

Zudem: Mit der Beschränkung der Bundestagsmandate auf maximal 500 ließen sich die Kosten des Bundestags auf unter eine Milliarde Euro pro Jahr reduzieren. Vor allem könnte im Zuge einer umfassenden Parlamentsverkleinerung auch das üppige und teure Liegenschafts-Konglomerat des Bundestags mit 32 verschiedenen Liegenschaften und rund 6.300 Büros merklich zurückgefahren werden.

Der Vorteil einer kleineren Volksvertretung liegt in einer verbesserten Arbeits- und Entscheidungsfähigkeit. Das bedeutet zugleich eine Stärkung des Parlaments gegenüber den mächtigen Regierungs- und Parteiapparaten, weil die parlamentarische Kontrollfunktion keineswegs von der Zahl der Abgeordneten abhängt, sondern vielmehr von der Persönlichkeit und dem Engagement des einzelnen Abgeordneten. Mit weniger im Parlament vertretenen Einzelinteressen, gestrafften Entscheidungsprozessen und einer Konzentration auf die wesentlichen Aufgaben der Legislative wäre es für den Bundestag deutlich leichter, dem Wählerauftrag gerecht zu werden.

 

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