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Transparenz beim BdSt

Initiative Transparente Zivilgesellschaft

Transparenz ist uns als Bund der Steuerzahler wichtig. Deshalb haben wir uns der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen. Wir haben uns verpflichtet, die folgenden zehn Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und aktuell zu halten.

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

Bund der Steuerzahler Deutschland e. V.
Reinhardtstraße 52
10117 Berlin

Gründungsjahr: 1949

Unser Impressum finden Sie hier.

2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Organisationszielen

Unsere aktuelle Satzung finden Sie hier.

Zweck des Bundes der Steuerzahler ist die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens. Er unterrichtet die Allgemeinheit über die finanzpolitischen Zusammenhänge im Sinne staatspolitischer Aufklärung und macht Vorschläge für die Gestaltung des öffentlichen Finanzwesens, um so das Vertrauen in das Gemeinwesen zu stärken. Die Allgemeinheit soll über die finanzwirtschaftlichen Grenzen der Leistungsfähigkeit des demokratischen Rechtsstaates einerseits und der Belastung der Bürger andererseits hinreichend unterrichtet werden. Damit soll insbesondere auch bei der Jugend Verständnis für die Grundsätze der Besteuerung, die Erfordernisse gesunder Finanzwirtschaft und die Grenze der Belastbarkeit der Bürger geweckt werden, um damit die Akzeptanz des Staates zu stärken.

3. Angaben zur Steuerbegünstigung

Der Bund der Steuerzahler verfolgt gemeinnützige Zwecke. Er ist wegen der allgemeinen Förderung des demokratischen Staatswesens gemäß der aktuellen Bescheinigung des Finanzamts für Körperschaften I, StNr.: 27/657/52212, vom 21.08.2023 für die Jahre 2020 bis 2022 als gemeinnützig anerkannt und nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit.

Unseren Freistellungsbescheid finden Sie hier.

4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger

Organe des Bund der Steuerzahler sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand und der Verwaltungsrat. Der Vorstand besteht aus den von der Mitgliederversammlung gewählten Personen.

Mitglieder des Bund der Steuerzahler

Mitglied Adresse
Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e. V. Lohengrinstr. 4, 70597 Stuttgart
Bund der Steuerzahler Berlin e. V. Lepsiusstr. 110, 12165 Berlin
Bund der Steuerzahler Brandenburg e. V. Stubenrauchstr. 121, 12357 Berlin
Bund der Steuerzahler Hamburg e. V. Ferdinandstr. 36, 20095 Hamburg
Bund der Steuerzahler Hessen e. V. Bahnhofstr. 35, 65185 Wiesbaden
Bund der Steuerzahler Bayern e. V. Nymphenburger Str. 118, 80636 München
Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern e. V. Chaussee Str. 33, 18357 Born/Darß
Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e. V. Ellernstr. 34, 30175 Hannover
Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. Schillerstr. 14, 40237 Düsseldorf
Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz e. V. Löwenhofstr. 5, 55116 Mainz
Bund der Steuerzahler Saarland e. V. Talstr. 34-42, 66119 Saarbrücken
Bund der Steuerzahler Sachsen e. V. Wittgensdorfer Str. 54 b, 09111 Chemnitz
Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt e. V. Lüneburger Str. 23, 39106 Magdeburg
Bund der Steuerzahler Schleswig-Holstein e. V. Lornsenstr. 48, 24105 Kiel
Bund der Steuerzahler Thüringen e. V. Steigerstr. 16, 99096 Erfurt

Der Vorstand des Bund der Steuerzahler

Reiner Holznagel Präsident des Bundes der Steuerzahler Deutschland e. V. M.A.
Rik Steinheuer Stellvertretender Präsident Rechtsanwalt
Michael Jäger Vizepräsident Diplom-Kaufmann
Eike Möller Vizepräsident Diplom-Volkswirt
Ralf Thesing Vizepräsident Rechtsanwalt

Der Verwaltungsrat des Bund der Steuerzahler

Dr. Helge Benecke Vorsitzender des Verwaltungsrats Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e. V.
Christian Rosenkranz Stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern e. V.
Dr. Ilona Sixdorf Stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrats Bund der Steuerzahler Thüringen e. V.
Detlef Behrens Verwaltungsratsmitglied Bund der Steuerzahler Schleswig-Holstein e. V.
Dr. Matthias Leder Verwaltungsratsmitglied Bund der Steuerzahler Hessen e. V.
Knut-Rüdiger Heine Verwaltungsratsmitglied Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V.
Richard Patzke Verwaltungsratsmitglied Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz e. V.
Frank Lange Verwaltungsratsmitglied Bund der Steuerzahler Sachsen e. V.
Alexander Fischer Verwaltungsratsmitglied Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e. V.
Prof. Dr. Rudolf Mohr Verwaltungsratsmitglied Bund der Steuerzahler Saarland e. V.
Zenon Bilaniuk Verwaltungsratsmitglied Bund der Steuerzahler Hamburg e. V.
Christian Petrenz Verwaltungsratsmitglied Bund der Steuerzahler Berlin e. V.
Hans Podiuk Verwaltungsratsmitglied Bund der Steuerzahler Bayern e. V.
Sylvia Dittrich Verwaltungsratsmitglied Bund der Steuerzahler Brandenburg e. V.
Jutta Stricker Verwaltungsratsmitglied Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt e. V.

5. Tätigkeitsbericht

Nachfolgend finden Sie den aktuellen Geschäftsbericht des BdSt:

BdSt-Geschäftsbericht 2023

6. Personalstruktur

Der BdSt beschäftigt derzeit 13 Mitarbeiter in Vollzeit.

7. Angaben zur Mittelherkunft

Der BdSt finanziert sich ganz überwiegend aus den Mitgliedsbeiträgen der BdSt-Landesverbände (2023: rd. 1.677.000 Euro). Außerdem erzielt der BdSt Einnahmen als Gesellschafter der BdSt Steuerzahler Service GmbH (2023: 0 Euro) sowie Mieterlöse, Spenden und sonstige Erlöse (2023: rd. 87.000 Euro) sowie Zinseinnahmen (2023: rd. 7.000 Euro). Siehe hierzu auch Punkt 9.

IST-Werte in € 2023 2022
Umlagen der Landesverbände 1.678.707,00 1.652.677,92
Mieterlöse, Spenden, Sonstige Erlöse 86.817,29 76.087,28
Sonstige Erträge 33.596,17 29.779,65
= Ordentliche Erträge 1.799.120,46 1.758.544,85

8. Angaben zur Mittelverwendung

Aus den o. g. Mitteln finanziert der BdSt in erster Linie seine politische Arbeit als Interessenvertreter der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Dies umfasst insbesondere die Öffentlichkeitsarbeit im weitesten Sinne. Dazu zählen vor allem

  • die Erarbeitung und Veröffentlichungen diverser Publikationen wie z. B. dem „Schwarzbuch der öffentlichen Verschwendung“ und von Fachratgebern,
  • die Pressearbeit,
  • das Betreiben des BdSt-Onlineangebots und der „Schuldenuhr“
  • der Fachaustausch mit Politikern und Verbänden sowie
  • die Begleitung von juristischen Prozessen.
IST-Werte in € 2023 2022
Personalaufwand -1.121.670,35 -1.049.878,12
Bewirtschaftungskosten -29.967,20 -32.508,24
Mietaufwand für Büro und Bürogemeinschaftsräume -193.055,79 -184.379,86
Allgemeine Bürokosten -5.529,29 -9.040,29
Postkosten -15.763,44 -11.253,67
Fachliteratur -16.402,23 -10.616,15
Verwaltungskosten -91.174,37 -88.827,96
Beiträge für Mitgliedschaften -16.541,80 -13.349,64
Abschlusskosten -11.993,98 -11.813,19
Reisekosten -53.424,08 -40.049,49
Gutachten und Facharbeiten Dritter -29.750,00 -1.710,50
Abschreibungen -46.166,34 -67.097,57
Öffentlichkeitsarbeit -157.391,27 -131.805,33
Sonderprojekte 0,00 -17.227,37
Sonstige Steuern -1.015,00 -700,00
Übrige 0,00 0,00
= Ordentliche Aufwendungen -1.789.845,14 -1.670.257,38
+ Ordentliche Erträge 1.799.120,46 1.758.544,85
= Ordentliches Ergebnis 9.275,32 88.287,47
+ Erträge aus Beteiligungen 0,00 0,00
+ Zinsen 6.845,89 5.542,39
= Finanzergebnis 6.845,89 5.542,39
= Jahresergebnis 16.121,21 93.829,86
Ergebnisverwendung    
Einnahme aus den Rücklagen 167.438,14 20.737,00
Einstellung in die Rücklagen -183.559,35 -114.566,86
= Ergebnisverwendung -16.121,21 -93.829,86
Bilanzgewinn 0,00 0,00

9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten

Der BdSt Deutschland ist zu 60 Prozent Teilhaber an der „Grundstücksgemeinschaft BdSt Deutschland e. V. und Deutsches Steuerzahlerinstitut des Bundes der Steuerzahler e. V.“, in dessen Eigentum ein Wohnhaus in Berlin-Buch steht.

Weitere gesellschaftsrechtliche Verbundenheiten mit Dritten bestehen nicht.

10. Namen von Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen

Die Mitgliedsbeiträge der BdSt-Landesverbände Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen und Bremen sowie Nordrhein-Westfalen machen jeweils mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets der BdSt Deutschland aus. Darüber hinaus verfügt der BdSt nicht über Unterstützer, Großspender o. ä., die zu mehr als 10 % zum Budget beitragen.