Von 26,5 % bis 46,06 % – was die Landkreise auf die Gemeinden umlegen
Rentenpolitik / „Tichys Einblick“
Wo Gastwirte viel zahlen müssen
BdSt NRW vergleicht Terrassengebühren 2018
Die Gastronomie als „Melkkuh“ für den kommunalen Haushalt – dieser Eindruck drängt sich beim BdSt-Vergleich der Terrassengebühren 2018 in mancher Stadt auf. Gastwirte und Kaffeehausbesitzer, die zur Freude ihrer Gäste und zur Verschönerung des Ortsbildes im Sommer Stühle und Tische auf die Straßen stellen, müssen dafür in vielen Kommunen Sondernutzungsgebühren, die so genannte Terrassengebühr, zahlen.
Düsseldorf. Alle 23 kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen verlangen die Terrassengebühr, die von den Stadträten in einer Sondernutzungssatzung festgesetzt wird. Und bis auf Iserlohn erheben auch alle anderen Städte mit mehr als 60.000 Einwohnern die Terrassengebühr. Erstmals hat der Bund der Steuerzahler (BdSt) NRW die Kurorte in seine Untersuchung einbezogen und stellt fest: Die meisten Kurorte verlangen die Terrassengebühr ebenfalls. Dabei schießen manche Städte weit übers Ziel hinaus.
Der BdSt NRW prüft, wie hoch der Gebührensatz je Quadratmeter im Monat für das Aufstellen von Tischen und Stühlen während der Hauptsaison in der besten innerstädtischen Lage ist. Dabei ist eine enorme Spannbreite zu Tage getreten. Zwischen dem höchsten Gebührensatz von 14,50 Euro je qm im Monat in Bonn und dem niedrigsten von 1,10 Euro je qm pro Monat in Viersen liegen Welten.
Ein ähnliches Bild zeigt sich bei den Kurorten in Nordrhein-Westfalen. Monschau ist hier mit 10,00 Euro je qm im Monat der Spitzenreiter. Den niedrigsten Gebührensatz erhebt Bad Driburg mit 1,50 Euro je qm pro Monat. Positiv fällt auf, dass es unter den Kurorten eine ganze Reihe von Kommunen gibt, die auf die Festsetzung von Terrassengebühren verzichtet: So zum Beispiel Bad Laasphe, Erwitte, Preußisch Oldendorf, Olsberg und Willebadessen, um nur einige zu nennen.
Städte und Gemeinden profitieren ohnehin
Die genannten Gebührenspannen sind schon allein deshalb nicht vermittelbar, weil die Städte und Gemeinden bereits über die Gewerbe- und Einkommensteuer der Gastwirte sowie über die Lohnsteuer der Angestellten an dem wirtschaftlichen Erfolg der Gastronomen beteiligt sind. Gerade die Gastronomen, die in den besten innerstädtischen Lagen hohe Mieten zahlen müssen, sind auf ein Entgegenkommen der Städte angewiesen, wenn es um die Erhebung öffentlich-rechtlicher Gebühren geht. Auch das oftmals von den Kommunen vorgebrachte Argument, die Gastwirte könnten Pauschalen in Anspruch nehmen, kann nicht überzeugen. Solche Pauschalen können schnell zum Bumerang werden, wenn beispielsweise verregnete Sommertage den Terrassenbetrieb zum Zuschussgeschäft machen. Auch Existenzgründer, die ohnehin zahlreiche Auflagen beachten müssen, werden mit Blick auf die zum Teil hohen Sondernutzungsgebühren von Neueröffnungen abgeschreckt.
Die Städte und Gemeinden mit sehr hohen Terrassengebühren sollten bedenken, dass einladende Stühle und Tische vor den gastronomischen Betrieben die Fußgängerzone verschönern und den Fremdenverkehr fördern. Deshalb fordert der Bund der Steuerzahler NRW vor allem die Stadträte in Bonn, Monschau, Wuppertal, Düsseldorf, Leverkusen und Bad Münstereifel auf, ihre völlig überzogenen Terrassengebührensätze zu senken.
Stärkungspakt ist Steuererhöhungspakt
Wie bei vielen anderen Bagatellsteuern, Gebühren und Beiträgen fällt gerade bei den Terrassengebühren auf, dass so genannte „arme Kommunen“ (Stärkungspaktkommunen) dazu neigen, den Terrassengebührensatz über dem Landesdurchschnitt festzusetzen. Als Beispiele seien hier nur Wuppertal, Leverkusen, Moers und Herne genannt. Bei den kleineren Kurorten fällt besonders die Stadt Monschau aus der Städteregion Aachen negativ auf. Einmal mehr erweist sich der Stärkungspakt als Steuererhöhungspakt.
Dass es einen Zusammenhang gibt zwischen dem Umstand, dass eine Kommune am Stärkungspakt Stadtfinanzen teilnimmt und dem Beschluss des Stadtrates, Terrassengebühren zu erheben, wird an der Stadt Herten deutlich. Die Stadt hat jahrelang darauf verzichtet, Terrassengebühren festzusetzen. Zum 1. Januar 2018 hat sie diese Sondernutzungsgebühr jedoch neu eingeführt. Zwar liegt der Gebührensatz noch unter dem Landesdurchschnitt, trotzdem sollte der Stadtrat in Herten (freiwilliges Mitglied im Stärkungspakt Stadtfinanzen) diese Entscheidung rückgängig machen.
Als Fazit fordert der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen alle Städte und Gemeinden in NRW auf, auf Terrassengebühren zu verzichten. Die Kommunen, die mit ihren Gebührensätzen deutlich über dem NRW-Landesdurchschnitt liegen, sollten in einem ersten Schritt die Gebührensätze drastisch auf ein erträgliches Niveau unter den Landesdurchschnitt senken. Dies wäre, wenn der politische Wille vorhanden wäre, bei der derzeitigen guten Konjunktur und den mit einhergehenden guten Steuereinnahmen auch problemlos möglich.
Übersicht über die Terrassengebührensätze aller Kommunen im BdSt-Vergleich.
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