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„Wasserpfennig“ abschaffen

Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e. V. / Presseinformation 07.01.2018

Dem Beispiel anderer Bundesländer folgen

Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg fordert von der Landesregierung die Abschaffung des Wasserentnahmeentgeltes in Baden-Württemberg. Das Wohnen in Baden-Württem­berg wird immer teurer. Dazu trägt auch das Wasserentnahmeentgelt bei, welches auch als „Wasserpfennig“ bekannt ist. Dieser wurde zum 1. Januar 2019 erneut angehoben. Somit hat die Landesregierung mit dem Jahreswechsel für eine zusätzliche Belastung der Bürger gesorgt.

Zwar wurde die Erhöhung des Wasserentnahmeentgeltes zum Jahresbeginn 2019 bereits im Jahr 2014 von der damaligen grün-roten Landesregierung beschlossen. Trotz immer weiter steigender Steuereinnahmen sah die aktuelle Landesregierung allerdings keine Notwendigkeit, auf eine Erhöhung des Tarifs von bisher 8,1 Cent pro Kubikmeter auf nun 10 Cent pro Kubikmeter zu verzichten. Dieser Abgabesatz gilt für die öffentliche Wasserversorgung und somit für alle privaten Verbraucher. Das Wasserentnahmeentgelt wird auf den Verbrauchspreis aufgeschlagen und somit vom öffentlichen Wasserversorger auf die Nutzer abgewälzt.

Für das Jahr 2019 wird im Landeshaushalt mit Einnahmen von 93 Millionen Euro aus dem Wasserentnahmeentgelt kalkuliert. Im Jahr 2014 lag das Aufkommen noch bei rund 61 Millionen Euro. Das Motiv der Landesregierung ist durchschaubar: Es geht darum zusätzliche Einnahmen zu erzielen. Dabei gilt es aber auch zu berücksichtigen, wie sich die Steuereinnahmen des Landes in den vergangenen Jahren entwickelt haben. So beliefen sich diese im Jahr 2014 auf 31,8 Milliarden Euro, für das Jahr 2019 liegt die Prognose bei 41,3 Milliarden Euro. Dies beweist, dass auf die Einnahmen aus dem Wasserentnahmeentgelt problemlos verzichtet werden könnte, so der Bund der Steuerzahler.

Mit einer Abschaffung des „Wasserpfennigs“ in Baden-Württemberg würden sowohl die privaten Verbraucher als auch die Betriebe in Baden-Württemberg entlastet. Denn auch diese sind vom Wasserentnahmeentgelt betroffen. Aus Sicht des Bundes der Steuerzahler handelt es sich dabei um einen klaren Standortnachteil sowie ein Investitionshindernis. Andere Bundesländer wie Bayern, Hessen und Thüringen beweisen, dass es auch ohne Wasserentnahmeentgelt geht. Die Abschaffung des „Wasserpfennigs“ wäre daher ein erstrebenswertes

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