Velbert verweigert Einsicht in Machbarkeitsstudie
Seit knapp anderthalb Jahren bekommt ein Bürger keinen Einblick in ein Gutachten zur alten Mühle in Velbert. Der Mann beantragte bei der Stadt Velbert Einsicht in eine Machbarkeitsstudie und berief sich auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) NRW. Die Stadt lehnte den Antrag ab. Fast anderthalb Jahre ist das her, und obwohl die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit und der Kreis Mettmann als Aufsichtsbehörde den Verstoß gegen die Informationsfreiheit beanstandet haben, weigert sich die Stadt Velbert weiterhin, das Gutachten herauszugeben. Dem Bürger wird stattdessen ein zermürbendes Pingpong-Spiel zwischen den Behörden zugemutet.
Die alte Mühle in Velbert gehört zum denkmalgeschützten Ensemble „Schloss Hardenberg“ in Velbert. Zur zukünftigen Nutzung dieser alten Mühle hat die Stadt Velbert eine Machbarkeitsstudie erstellen lassen, in die ein Bürger bislang keinen Einblick bekommt. Im Juni 2023 hatte der Bund der Steuerzahler NRW erstmals darüber berichtet. Die Stadt Velbert begründete ihre Ablehnung damit, dass die Machbarkeitsstudie zur Willensbildung innerhalb öffentlicher Stellen beitragen soll. Der Bürger war mit dieser Antwort ganz und gar nicht einverstanden und schaltete die zuständige Landesbeauftragte für Datenschutz- und Informationsfreiheit (LDI) NRW zur Vermittlung ein. Das war im Februar 2023.
Stadt Velbert beharrt auf Rechtsauffassung
Auch die LDI konnte die Argumente der Stadt Velbert nicht nachvollziehen. „Ergebnisse und Empfehlungen eines Gutachtens mögen zwar eine fachliche Grundlage für die Willensbildung sein und damit auch als Argumentationshilfe dienen, sind aber nicht selbst Produkt des Willensbildungsprozesses“, antwortete die LDI der Stadt Velbert und beanstandete die Auskunftsverweigerung. Dem Kreis Mettmann als Aufsichtsbehörde empfahl sie, die Stadt Velbert anzuweisen, ihren Auskunftspflichten nachzukommen. Gleichzeitig sollte die Stadt Velbert bis Ende August 2023 bei der LDI zu ihrem Verstoß gegen die Informationsfreiheit Stellung nehmen. Die Stellungnahme ging fristgerecht ein, die Stadt Velbert blieb bei ihrer Rechtsauffassung. Nach Darstellung des Kreises Mettmann habe die LDI Ende August mitgeteilt, dass die Angelegenheit noch abschließend geprüft und das weitere Vorgehen nach Abschluss mitgeteilt werde. Später hakte der Kreis Mettmann noch einmal bei der Stadt Velbert nach und erfuhr, dass die Stadt der LDI die Machbarkeitsstudie Ende Dezember 2023 zur Verfügung gestellt habe.
LDI kann nicht anweisen
Bis Mai 2024 hörte der Bürger nichts mehr von den Behörden, von einem Einblick in die Machbarkeitsstudie ganz zu schweigen. Deshalb schaltete sich der Bund der Steuerzahler NRW erneut ein. So antwortete die LDI Mitte Mai 2024, dass die vollumfängliche Ablehnung des Informationszugangsantrags weiterhin nicht nachvollziehbar sei und erklärte, nochmals mit der Stadt Velbert und dem Kreis Mettmann Kontakt aufnehmen zu wollen. Grundsätzlich könne die LDI NRW jedoch lediglich Empfehlungen zur Anwendung des IFG NRW abgeben und Verstöße gegen das IFG NRW beanstanden. Die LDI NRW sei aber nicht befugt, öffentliche Stellen anzuweisen, die begehrten Informationen zu geben. Der Kreis Mettmann schrieb Ende Mai 2024, dass die LDI NRW weiterhin im Austausch mit der Stadt Velbert stehe und verschiedene Rechtsstandpunkte ausgetauscht würden. Man verfolge das weitere Verfahren, so der Kreis.
Hilfloses Hin und Her
Deutlich wird ein hilfloses Hin und Her bei den Behörden, von denen der Bürger Unterstützung und Durchsetzung seines Informationsanspruchs erwarten konnte. Bis Redaktionsschluss verweigerte die Stadt Velbert die Herausgabe des steuerfinanzierten Gutachtens, obwohl der Bürger laut LDI berechtigt wäre, Einsicht zu nehmen. Mittlerweile hat sich der Bürger an den Petitionsausschuss NRW gewandt.Der Fall zeigt einmal mehr die Mängel des Informationsfreiheitsgesetzes NRW. Es wird schnell zum Papiertiger, wenn eine Kommune wie Velbert auf stur schaltet und Bürgerinnen und Bürger willkürlich von Informationen ausschließt, die ihnen eigentlich zustehen. Wie kann es sein, dass eine Kommune der LDI, der Aufsichtsbehörde und dem Bürger derart auf der Nase herumtanzen kann? Höchste Zeit für ein Transparenzgesetz, dass den Bürgerinnen und Bürgern den freien Zugang zu allen wichtigen Informationen aus Ämtern und Behörden ermöglichen würde.
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