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Unser neuer Kampf fürs Soli-Aus: Musterklagen an allen Finanzgerichten
Schluss mit dem Soli – komplett und für alle! Deshalb streben wir als Bund der Steuerzahler Musterklagen gegen den Solidaritätszuschlag an allen 18 deutschen Finanzgerichten an.
Hier kooperieren wir mit dem Kölner Anwalt Michael Sell, der früher Leiter der Steuerabteilung im Bundesfinanzministerium war. Damit machen wir den Soli, der seit 1995 dauerhaft erhoben wird, zu einem der wichtigsten Streitthemen 2019 – vor Gericht. Denn der Koalitionsvertrag, der nur eine Teil-Abschaffung für 90 Prozent der Soli-Zahler vorsieht, geht uns nicht weit genug. Die Politik muss ihr Versprechen einlösen und den Soli komplett und für alle abschaffen, wenn der Solidarpakt II zum Jahresende ausläuft! Denn sie hatte den Solidaritätszuschlag stets mit den Hilfen für die neuen Bundesländer verknüpft.
Über unsere nächste Runde im Kampf für ein Soli-Aus berichtet die aktuelle WirtschaftsWoche sowie die Frankfurter Allgemeine Zeitung in ihrer Freitagsausgabe: „Außergewöhnliche Allianz im Kampf für das Soli-Aus“. BdSt-Präsident Reiner Holznagel zur FAZ: „Unser Ziel ist es, an möglichst allen Finanzgerichten Prozesse zu platzieren.“
Musterkläger gesucht!
Wir setzten uns für Ihr Recht ein: Zusätzlich zu unserer Musterklage, die das Streitjahr 2007 betrifft und beim Bundesverfassungsgericht anhängig ist, suchen wir über unser Mitgliedermagazin „Der Steuerzahler“ neue Musterkläger mit Fällen, die dann das Jahr 2020 betreffen. Zum ersten Mal wäre hier das Argument ausschlaggebend, dass die Aufbauhilfen für neuen Bundesländer wegfallen, der Soli aber weiter gezahlt werden muss. Die neuen Verfahren könnten bereits in diesem Jahr starten. Voraussetzung ist ein Vorauszahlungsbescheid für das Jahr 2020, in dem ein größerer Soli-Betrag festgesetzt werden muss. Weitere Infos unter: 030/25 93 96 – 0; E-Mail: info(at)steuerzahler.de (betreff: Soli-Musterklagen).