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© tumisu/Pixabay

Superwahljahr und Corona-Pandemie: Bund der Steuerzahler M-V fordert solide Haushaltspolitik

Bund der Steuerzahler Mecklenburg Vorpommern e. V. / Presseinformation 21.01.2021

Zum Jahresauftakt blickt der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern e.V. auf das Superwahljahr 2021. „In den kommenden Monaten stehen uns noch große Herausforderungen für die Wirtschaft und das Privatleben bevor. Im Zusammenhang mit den Landtags- und Bundestagswahlen befürchten wir, dass im Rahmen der Finanzplanung neben der notwendigen Krisenbewältigung auch der Wahlkampf eine Rolle spielt. Wir werden das Ausgabeverhalten der Landesregierung genau beobachten. Die Schuldenbremse steht“, sagt Landesgeschäftsführerin Diana Behr. 

Der Bund der Steuerzahler M-V wird sein Augenmerk auf den Einsatz der geplanten Finanzhilfen, das Sondervermögen sowie die Kreditaufnahmen richten: „Hier ist uns vor allem Transparenz wichtig. Wir fordern das Land auf, die mittelfristige Finanzplanung jetzt zu aktualisieren und dauerhaft auf eine jährliche Darstellungsweise zu wechseln“, sagt Diana Behr und erklärt: „Schon vor der Pandemie überstiegen die Ausgaben die Einnahmen und das Land musste auf die Rücklagen zurückgreifen. Bereits zu diesem Zeitpunkt gab es Konsolidierungsbedarfe, die in der mittelfristigen Finanzplanung benannt wurden. So zitiert das Land darin den Landesrechnungshof, dass auch unter dem Eindruck einer günstigen Einnahmesituation neue Aufgaben und daraus resultierende Ausgaben streng priorisiert werden müssen. Mit der Corona-Pandemie sprechen wir nun von umgekehrten Vorzeichen. Die Steuereinnahmen sinken deutlich. Die vollen Auswirkungen werden wir frühestens in diesem Jahr spüren. Gleichzeitig entstehen neue, durchaus notwendige zusätzliche Ausgaben und die aufgenommenen Rekordschulden müssen getilgt werden. Wenn das Land jetzt nicht die sprichwörtlichen Karten auf den Tisch legt, wird es spätestens nach der Wahl ein böses Erwachen geben!“

Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern mahnt an, dass das Land seine Sparpotenziale ausschöpft. Da ein Großteil der Ausgaben durch Gesetze oder anderweitig gebunden ist, brauchen Sparbemühungen einerseits eine lange Vorlaufzeit und andererseits ein entsprechendes Durchhaltevermögen: „Alle Ausgaben müssen sofort auf den Prüfstand. Die neue Landesregierung wird keinen gut bestellten Haushalt übernehmen. Auch ohne Pandemie wäre ein ‚Weiter so!‘ nicht angezeigt.“

 

Der Bund der Steuerzahler kritisiert in Bezug auf die Neuverschuldung des Landes in Höhe von insgesamt 2,85 Milliarden Euro: „Die kreditfinanzierten Maßnahmen im M-V-Schutzfonds haben nicht alle einen direkten Pandemiebezug. Die Wirksamkeit und Notwendigkeit von Hilfen müssen stets vorher hinterfragt und begleitend evaluiert werden.“

Gleichwohl sieht auch der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern e.V., dass Wirtschaftshilfen punktuell notwendig sind und mahnt auch hier Defizite an: „Die bereits zugesagten Hilfen müssen nun zügig ausgezahlt werden.“ Zuletzt hatte das Land im November mit einer Aufstockung der Novemberhilfen auf 80 Prozent für Verwirrung gesorgt. „Solche Ankündigungen, noch dazu, wenn sie 30 Millionen Euro kosten würden und danach nicht einlösbar sind, müssen aus unserer Sicht unterbleiben. Das Bild einer planvollen und zuverlässigen Regierungsarbeit nimmt dadurch Schaden.“

 

Darüber hinaus erneuert der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern seine bisherige Aufforderung, parallel zu den kurzfristig notwendigen – und auf Kredit finanzierten Maßnahmen – langfristig den Aufbau alternativer, zukunftsfester Branchen deutlich in den Vordergrund zu stellen. „Der Schlüssel für die Zukunft unseres Landes liegt auch in einem gesunden Mittelstand, der nicht immer wieder dadurch gefährdet werden darf, dass Einzelbranchen in Schieflage geraten und enorme Landesmittel binden, für die die Steuerzahler von morgen haften.“ In den vergangenen Monaten hatte der Bund der Steuerzahler sich deshalb kritisch zu den fehlenden Langfristszenarien für die Werften geäußert. „Es sind oft die zukunftsweisenden, strategischen Konzepte, die wir hinter den bisherigen Entscheidungen der Landesregierung vermissen“, bekräftigt Diana Behr. In einer langfristig angelegten Landesentwicklung auch über einzelne Legislaturperioden hinaus sieht der Bund der Steuerzahler M-V eine der Hauptaufgaben der kommenden Landesregierung. 

Auch seine bisherigen Themen will der Bund der Steuerzahler M-V nicht aus dem Auge verlieren. Im Hinblick auf die noch ausstehende Entscheidung des Landes zum zukünftigen Grundsteuermodell erneuert der Bund der Steuerzahler M-V die Forderung an die Landesregierung, die Öffnungsklausel zu nutzen und sich für das einfache und praktikable Flächenmodell zu entscheiden. Andernfalls drohen den Bürgern höhere Belastungen.

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