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Steuerzahler-Gedenktag am 9. Juli

Newsticker Nordrhein-Westfalen / Meldungen 08.07.2020

Unser Appell an die Politik: Belastungen senken, Strukturreformen angehen und Sparpotenziale nutzen!

Der Steuerzahlergedenktag 2020 ist am Donnerstag, den 9. Juli. Ab 17:30 Uhr arbeiten die Bürger wieder für ihr eigenes Portemonnaie. Das gesamte Einkommen, das die Steuer- und Beitragszahler vor diesem Datum erwirtschaftet haben, wurde rein rechnerisch durch Steuern und Abgaben an öffentliche Kassen abgeführt. Damit liegt die Einkommensbelastungsquote für einen durchschnittlichen Arbeitnehmer-Haushalt in diesem Jahr bei voraussichtlich 52,1 Prozent. Diese Prognose hat das Deutsche Steuerzahlerinstitut (DSi) auf Basis repräsentativer Haushaltsumfragen des Statistischen Bundesamts vorgelegt. Von jedem verdienten Euro bleiben also nur 47,9 Cent zur freien Verfügung. 

Dass die Belastung um 1,6 Prozentpunkte gesunken ist und der Steuerzahlergedenktag sechs Tage früher liegt als 2019, hat mit den Folgen der Corona-Krise zu tun: Die niedrigere Belastungsquote beruht auf der zurückgegangenen Beschäftigung, auf weniger Einkommen und schwachem Konsum. Zwei positive Reform-Maßnahmen, die Deutschlands Belastungsquote ebenfalls senken, haben wir als Bund der Steuerzahler erkämpft: Zum einen hat die Politik den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung reduziert, zum anderen hat sie die Inflation im Einkommensteuertarif berücksichtigt und somit die kalte Progression gedämpft. Darüber hinaus sinken die Mehrwertsteuersätze im zweiten Halbjahr – auch dies ist ein Sondereffekt, der zu einer niedrigeren Quote beiträgt. Dessen ungeachtet, bleibt die Einkommensbelastungsquote im internationalen Vergleich sehr hoch: In 34 von 36 OECD-Staaten werden Arbeitnehmer weniger zur Kasse gebeten als bei uns. 

 

Einzelne Berechnungen: 

So hoch ist die Belastung für Singles und Familien

Unsere Berechnungen für durchschnittliche Arbeitnehmer-Haushalte umfassen zum Beispiel auch Daten für Singles und Familien. Wie sieht es hier im Einzelnen aus? Bei den Singles ist die Belastung höher: Im Durchschnitt werden sie mit 52,7 Prozent belastet – ihr Steuerzahlergedenktag fällt auf Sonntag, den 12. Juli. Der Steuerzahlergedenktag für Mehr-Personen-Haushalte ist am heutigen Mittwoch, 8. Juli – hier liegt die Belastungsquote bei 51,7 Prozent. Auch diesen Gruppen bleibt weniger als die Hälfte des Einkommens zur freien Verfügung. Deshalb ist unsere Forderung eindeutig: Mit dem Steuerzahlergedenktag appellieren wir an die Politik, die Bürger spürbarer zu entlasten. Die Einkommensbelastungsquote muss unter die 50-Prozent-Marke fallen!

 

Unser 3-Punkte-Plan: 

Das fordert BdSt-Präsident Reiner Holznagel von der Bundesregierung

  • „Der Solidaritätszuschlag muss komplett und für alle abgeschafft werden – dies sollte sogar rückwirkend zum 1. Januar 2020 der Fall sein! Schließlich hat die Politik den Soli immer mit dem Solidarpakt für den `Aufbau Ost´ verknüpft, der schon am Jahresende 2019 auslief. Das wäre der erste Schritt einer dringend nötigen Steuersenkung, die unsere internationale Wettbewerbsfähigkeit bewahrt.“ 
  •  „Die Mittelschicht in Deutschland ist durch die Einkommensteuer sehr hoch belastet. Es ist absolut indiskutabel, dass selbst Durchschnittsverdiener knapp unter dem Spitzensteuersatz liegen. Deshalb schlagen wir als Bund der Steuerzahler eine grundlegende Reform für den Einkommensteuertarif mit einem später greifenden Spitzensteuersatz vor.“
  • „Durch die Corona-Krise rücken auch für Arbeitnehmer Fragen zum Steuerabzug für das Homeoffice oder das Kurzarbeitergeld stärker in den Fokus. Neben den wichtigen und richtigen Hilfsmaßnahmen für Selbstständige und Betriebe dürfen die vielen Arbeitnehmer nicht vergessen werden. Deshalb fordern wir zum Beispiel einen Werbungskostenpauschbetrag fürs Homeoffice.“ 

 

Zum Steuerzahlergedenktag stellt BdSt-Präsident Holznagel klar:

„Im Jahr 2020 arbeiten die Menschen bis zum 9. Juli, um ihre Verpflichtungen gegenüber den Finanzämtern, der Arbeitslosenversicherung, den Renten- und Krankenkassen sowie dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dem Erneuerbare-Energien-Gesetz zu erfüllen. Selbstverständlich werden mit diesen Steuern, Abgaben und Zwangsbeiträgen Leistungen für die Bürger finanziert. Deshalb betonen wir, dass man in der ersten Jahreshälfte nicht umsonst gearbeitet hat. 

Dennoch muss eine notwendige Diskussion darüber geführt werden, ob diese sehr hohe Belastung der Bürger gerechtfertigt ist und ob die zahlreichen Leistungen sowie die Systeme selbst effizient und nachhaltig sind. Hier sehen wir sehr viel Potenzial, die Einkommensbelastung zu senken, damit die Menschen mehr Geld zur freien Verfügung haben. Schließlich machen wir mit dem Steuerzahlergedenktag transparent, wie hoch die staatlichen Kosten für die Menschen sind. Was der Staat von der privaten Wirtschaft zu Recht einfordert, muss auch für ihn selbst gelten. Deshalb stellen wir mit dem Steuerzahlergedenktag die gesamte Belastung offen und nachvollziehbar dar.“

 

Zum Hintergrund: Der Steuerzahlergedenktag

Das Statistische Bundesamt erhebt im Rahmen der „Einkommens- und Verbrauchsstichprobe“ regelmäßig, detailliert und anonymisiert die Einnahmen und Ausgaben ausgewählter Privathaushalte. Die amtlichen Hochrechnungen dieser Daten liefern ein umfassendes und repräsentatives Bild der wirtschaftlichen Situation der Bürger. Im Zuge einer Kooperation hat das Statistische Bundesamt dem Deutschen Steuerzahlerinstitut Sonderauswertungen der „Einkommens- und Verbrauchsstichprobe“ zur Verfügung gestellt. Die jüngste „Einkommens- und Verbrauchsstichprobe“ betrifft das Jahr 2018 – diese hat unser Institut auf das Jahr 2020 hochgerechnet.

Die neue Ausgabe unseres Wirtschaftsmagazins „Der Steuerzahler“ (Juli/August) zum Themen-Schwerpunkt Steuerzahlergedenktag 2020 können Interessierte unter unserer Service-Hotline 0800 / 883 83 88 kostenfrei anfordern.

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