Umzugskosten bei der Steuer absetzen
Von 1 Euro bleiben nur 47,9 Cent
Steuererleichterung für Menschen mit Handicap geplant
BdSt-Vorschläge werden umgesetzt
Dafür haben wir gekämpft! Die Pauschbeträge für Menschen mit Handicap sollen deutlich angehoben und an das Sozialrecht angepasst werden. Das geht aus einem Referentenentwurf hervor, den das Bundesfinanzministerium heute an die Verbände versandt hat. Damit werden langjährige Forderung des Bundes der Steuerzahler (BdSt) umgesetzt – und zwar in zweifacher Hinsicht.
Steuerrecht aus den 1970er Jahren
Die geltenden Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung stammen noch aus dem Jahr 1975. Je nach Grad der Behinderung liegen diese derzeit zwischen 310 und 3.700 Euro und sollen den Mehraufwand abdecken, der den Menschen aufgrund der Behinderung entsteht. Die Beträge werden jährlich ohne Einzelnachweise bei der Steuer angerechnet. Ab 2021 sollen diese Behinderten-Pauschbeträge auf 384 bis 7.400 Euro steigen, so der Referentenentwurf. Damit würden sich die Beträge verdoppeln!
Und noch einen Erfolg konnte der BdSt erzielen: Die steuerrechtliche Regelung wird endlich an das Sozialrecht angepasst. Während das Sozialrecht bereits ab einem Behinderungsgrad von 20 greift, wirkte im Steuerrecht erst ein Behinderungsgrad von 30 steuermindernd. Künftig sind beide Gesetzesbereiche abgestimmt. Der Vorteil: Steuerrechtlich werden dann auch geringere Grade der Behinderung anerkannt. Beide Vorschläge hatte der Verband in seiner Broschüre „70 Vorschläge zur Steuervereinfachung“ gemacht. Dort enthalten war übrigens auch die Forderung, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende anzuheben. Dieser BdSt-Vorschlag wurde kürzlich im 2. Corona-Steuerhilfegesetz aufgegriffen.