Geplante Bodenwert-Grundsteuer: Vielen Bürgern drohen höhere Belastungen
Richtig so! Kalte Progression wird weiter gedämpft
Steuerberater fordern Fristverlängerung
BdSt unterstützt Vorschläge, Steuererklärungen später abgeben zu dürfen
Arbeitsintensive Zeiten für Steuerberater in der Corona-Krise: Sie sind aktuell gefragt, wenn es um Steuerstundungen, Verlustverrechnungen, die befristete Mehrwertsteuerreduzierung oder um die Beantragung der Corona-Überbrückungshilfe geht. Letztere können Unternehmer ohne den Berater gar nicht in Anspruch nehmen. Routinearbeiten wie die Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2019 liegen bei vielen Beratern derzeit auf Eis. Zwar gilt für Einkommensteuerklärungen, die von einem Berater eingereicht werden, eine längere Abgabefrist, allerdings wollen viele Finanzämter die Steuererklärungen kontinuierlich sehen. Das ist vor allem in Nordrhein-Westfalen der Fall, wo ein sogenanntes Kontingentierungsverfahren die Abgabe der Erklärungen regelt.
Spätere Abgabe darf nicht bestraft werden!
Viele Berater fordern nun, die Erklärungsfristen für 2019 deutlich zu verlängern. Zu Recht, wie der Bund der Steuerzahler meint. Steuererklärungen für 2019 sollten von den Beratern noch bis Ende Mai 2021 eingereicht werden können – und zwar ohne Verspätungszuschlag! Damit wäre Beratern, Mandanten und letztlich auch der Finanzverwaltung geholfen. Diese müsste andernfalls zahlreiche Fristverlängerungsanträge einzeln prüfen.