Das neue Schwarzbuch 2024 ist da!
Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines Jahressteuergesetzes 2024
Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024
Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024
Mit der weiteren Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags um 180 Euro auf 11.784 Euro wird die steuerliche Freistellung des Existenzminimums der einkommensteuerpflichtigen Bürgerinnen und Bürger für das Jahr 2024 sichergestellt.
Diese ist zwingend nötig, weil zum 1. Januar 2024 die sozialrechtlichen Regelbedarfe stärker als der Grundfreibetrag zu Beginn des Jahres 2024 gestiegen ist.
Wir halten auch hier erneut fest: Jegliche Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrages ist kein Geschenk an die Steuerzahler, sondern eine zwingende verfassungsrechtlich gebotene Notwendigkeit. Insoweit ist aus unserer Sicht jegliche Diskussion um die Anhebung unnötig und hält von wichtigeren Diskussionen ab.
Unser Kritikpunkt bleibt, dass die Anhebung schon eher hätte erfolgen müssen, weil zu Beginn des Jahres der Anstieg beim Bürgergeld feststand. Positiv ist hierbei, dass über den bereits vorliegenden vorläufigen Programmablaufplan für die Lohnsteuerberechnung des Monats Dezember die Nachholung der Anpassung erfolgen soll und somit die Rückrechnungen unterbleiben.
Für die Zukunft sollten allerdings die Änderungen des Grundfreibetrages und der restlichen Eckwerte des Einkommensteuertarifs spätestens Ende Oktober/Anfang November des Vorjahres beschlossen sein, so dass zu Beginn des neuen Jahres alle Systeme in der Entgeltabrechnung angepasst sind.