Betroffene brauchen Sicherheit über die Haushaltsplanung für 2025/ Kabinettsentwurf kommt für die Praxis zu spät mit zu vielen offenen Punkten
Auf Steuerwehr-Tour in Moers
Schuldenbremse steht, Konsolidierung aber vertagt
Bund der Steuerzahler zu den Haushalts-Eckwerten 2025
Endlich ist die Ampel-Spitze so weit: Der Bund der Steuerzahler (BdSt) begrüßt die Einigung der Ampel-Führung auf die Eckwerte für den Bundeshaushalt 2025, die das Grundgesetz respektieren und die Schuldenbremse einhalten sollen. BdSt-Präsident Reiner Holznagel betont: „Laut Eckwerten steht die Schuldenbremse – das sollten alle Abgeordneten anerkennen und die wichtigste deutsche Fiskalregel nicht weiter zerreden.“ Ein positives Signal ist es zudem, dass im Zuge steuerlicher Impulse unter anderem der Grundfreibetrag steigt und die kalte Progression weiter abgebaut werden soll.
Ein Wermutstropfen ist allerdings das sehr große Budget für das kommende Jahr: Der Bundeshaushalt soll 481 Milliarden Euro umfassen – gestartet waren die regierungsinternen Gespräche aber mit der Zielmarke in Höhe von 452 Milliarden Euro. Dazu Holznagel: „Der Haushaltsentwurf für 2025 ist fast 30 Milliarden größer als verabredet. Um das hinzubekommen, setzt die Ampel viel auf Buchungskunst im Rahmen des Haushaltsrechts. Eine strukturelle Konsolidierung des Haushalts ist damit jedoch nicht verbunden – sie wird weiter aufgeschoben, ist aber dringend nötig, um die Bundesfinanzen langfristig zu stabilisieren.“
Beim Bundeshaushalt 2025 ist die Ampel jetzt einen Schritt weiter, am Ziel ist sie aber noch lange nicht. „Eckwerte sind das eine, das berühmte Kleingedruckte ist das andere. Deshalb müssen die Eckwerte jetzt zügig mit dem Haushaltsgesetz und titelscharf untersetzt werden, damit der Bundestag planmäßig mit seinen Beratungen im September starten kann“, fordert Holznagel. Mit dem Haushaltsentwurf 2025 wird sich das Bundeskabinett am 17. Juli beschäftigen. Dann soll auch der Nachtragshaushalt für das laufende Jahr beschlossen werden: Es werden 11 Milliarden Euro mehr benötigt – vor allem für das Erneuerbare-Energien-Gesetz und das Bürgergeld. Diese Mehrbedarfe sollen über zusätzliche Schulden im Rahmen der Schuldenbremse finanziert werden. Ab Mitte September befasst sich dann der Bundestag mit dem Haushaltsentwurf, der im November oder Dezember beschlossen werden könnte.