Nicht ins Blaue planen!
Bund der Steuerzahler verlangt belastbaren Wirtschaftlichkeitsnachweis für Elbbrücke bei Neu Darchau
Der Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen fordert vom Landkreis Lüneburg eine belastbare Kosten-Nutzen-Analyse zum geplanten Elbbrückenbau bei Neu Darchau. "Ins Blaue hinein zu planen, staatliche Fördermittel in Millionenhöhe abgreifen zu wollen und den Steuerzahlern gegenüber Rechenschaft über die Wirtschaftlichkeit des Projektes zu verweigern, ist ein Unding", schimpft Landesvorsitzender Bernhard Zentgraf.
Der Bund der Steuerzahler begrüßt eine aktuelle Stellungnahme des Niedersächsischen Verkehrsministers Bernd Althusmann, der dem Verband gegenüber erklärte, dass der Landkreis Lüneburg in der Pflicht stehe, unter Beachtung der einschlägigen technischen Regelwerke eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zur volkswirtschaftlichen Beurteilung dieses Brückenprojektes durchzuführen und mit dem Förderantrag vorzulegen. Der Landkreis Lüneburg hatte bislang die Position vertreten, dass allein der Kreistag darüber zu befinden habe, ob die mit der Elbbrücke verbundenen positiven Effekte den millionenschweren Aufwand rechtfertigten. "So einfach können es sich die Lüneburger Kommunalpolitiker nicht machen, wenn sie in staatliche Kassen greifen wollen", erklärt Zentgraf.
Der Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen hatte sich in der Vergangenheit wiederholt kritisch zum Bau der Elbbrücke geäußert, deren Förderung durch das Land im Dezember 2008 in Aussicht gestellt wurde. Der Landkreis Lüneburg selbst hatte aber im Juli 2015 das Vorhaben wegen der ausufernden Kosten abgebrochen. Seit letztem Jahr verfolgt der Landkreis wieder die Umsetzung des Projektes. Minister Althusmann stellte im April 2018 eine finanzielle Förderung von bis zu 75 % der Kosten in Aussicht. Der Bund der Steuerzahler hält die Kosten von mindestens 70 Millionen Euro angesichts der geringen Verkehrsdichte in der Region nach wie vor für unangemessen hoch. Verkehrsinvestitionen dieser Größenordnung müssten angesichts knapper Straßenbaumittel dort getätigt werden, wo sie den höchsten Nutzen für die Gesellschaft erbringen.