Satter Überschuss! Hamburg sollte Schulden tilgen!
Teurer Elektroschrott
Neuverschuldung steigt kräftig, verfassungsrechtliche Zweifel bleiben
… und das trotz Haushaltskompromiss für 2025!
Die finale Haushaltseinigung der Ampel-Spitze hat nichts mit einer ambitionierten Haushaltspolitik zu tun, kritisiert der Bund der Steuerzahler (BdSt). Die Schieflage der Bundesfinanzen beseitigt diese Einigung nämlich nicht! Im Gegenteil: Sie verschärft die Finanzprobleme des Bundes und führt zu einer deutlich höheren Neuverschuldung.
So sieht die Einigung aus
- Statt konsequenter Sparmaßnahmen und klarer Prioritäten ist der Entwurf des Bundesetats für 2025 um 8 Milliarden Euro auf nun knapp 489 Milliarden Euro gewachsen.
- Diese Mehrausgaben werden fast vollständig schuldenfinanziert, sodass die geplante Nettokreditaufnahme für kommendes Jahr inzwischen mehr als 51 Milliarden Euro beträgt! Davon sind – aufgrund der darbenden Konjunkturentwicklung – lediglich 24 Milliarden Euro im Rahmen der Schuldenregel gestattet.
- 27 Milliarden Euro – und damit mehr als das Doppelte – packt die Ampel als sogenannte finanzielle Transaktionen obendrauf. Ihr Ziel ist es, damit klassische investive Staatsausgaben durch Schulden zu finanzieren – statt durch Steuern. Diesen eingeschlagenen Weg muss die Ampel unbedingt stoppen! Unsere Begründung: Wenn immer mehr staatliche Investivausgaben als finanzielle Transaktion ausgestaltet werden, unterhöhlt das die Zielrichtung der grundgesetzlichen Schuldenbremse – nämlich das Ziel, den Anstieg der Staatsschulden zu bremsen. Zudem konterkariert es die nötige Konsolidierung des Staatshaushalts.
BdSt: Zweifel an der Verfassungsfestigkeit auch danach
Unser Fazit: Auch nach dem Haushaltskompromiss bleiben noch viel zu große Finanzierungslöcher und Luftbuchungen im Haushalt bestehen – sowohl auf der Einnahmen- als auch der Ausgabenseite, sowohl im Kernhaushalt als auch in Nebenhaushalten wie dem Sondervermögen Bundeswehr und dem Klima- und Transformationsfonds. Wir meinen: Ein solcher Haushaltsentwurf kollidiert mit klassischen Haushaltsgrundsätzen wie der Haushaltsklarheit und -wahrheit sowie den Prinzipen der Vollständigkeit und Fälligkeit. Diese Prinzipien haben aber Verfassungsrang – parallel zur Schuldenbremse!
Unterm Strich haben wir immer noch Zweifel an der Verfassungsfestigkeit der unsoliden Etatpläne der Ampel-Koalition! Der Haushaltsausschuss des Bundestags ist nun gefordert, einen tragfähigen und verfassungskonformen Bundeshaushalt für 2025 auf die Beine zu stellen. Hierfür sind zusätzliche Konsolidierungsmaßnahmen erforderlich, um die hohen Ausgaben nicht noch weiter ausufern zu lassen. Wie Sparen geht, zeigt der BdSt mit seinem Sparbuch für den Bundeshaushalt.