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Neuverschuldung droht in diesem Jahr um bis zu 9,5 Milliarden Euro zu steigen

Presseinformation / Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e. V. 02.06.2020

Parlament muss Landesregierung stärker kontrollieren

Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg sorgt sich um den massiven Anstieg der Neuverschuldung des Landes. Der Vorsitzende des Steuerzahlerbundes Bilaniuk sagte: „Auch wenn ein Anstieg der Staatsverschuldung aufgrund der Corona-Krise hinnehmbar ist. Der Schuldenkurs muss schnellstmöglich begrenzt und er muss parlamentarisch enger begleitet werden. Derzeit diskutieren wir nur über die halbe Wahrheit. Tatsächlich droht im Doppelhaushalt 2020/2021 ein Anstieg der Neuverschuldung um gigantische 12,2 Milliarden Euro.“

Die Schulden des Landes werden in diesem Jahr voraussichtlich in nie gekannter Höhe steigen. Das liegt zum einen an dem Beschluss des Landtages, die Neuverschuldung in diesem Jahr um fünf Milliarden Euro erhöhen zu können, um die Folgen der Corona-Krise abzumildern. Darüber hinaus zeichnet sich ein massiver Konjunktureinbruch ab, woraus sich eine weitere Verschuldungsmöglichkeit ergibt. Diese beläuft sich nach Informationen des Finanzministeriums auf rund 4,5 Milliarden Euro in diesem und 2,7 Milliarden Euro im nächsten Jahr. Demnach könnte die Verschuldung in 2020 um 9,5 Milliarden Euro steigen und in 2021 um weitere 2,7 Milliarden Euro.

Bilaniuk wies darauf hin, dass das ein historisch hoher Wert wäre, der zukünftige Haushalte massiv belasten würde. Es muss alles darangesetzt werden, dass die Neuverschuldung begrenzt wird, um die Hypotheken der Zukunft gering zu halten. Die Neuverschuldung muss das letzte Finanzierungsmittel bleiben. Daher gehört es auch zur Aufgabe von Regierung und Parlament, alle Ausgaben des Landes einer kritischen Würdigung zu unterziehen und eine Haushaltssperre ernsthaft zu prüfen. Auch müssen alle Reserven im Landeshaushalt ausgeschöpft werden.

Weiter kritisierte der Bund der Steuerzahler, dass die Neuverschuldung aufgrund der Corona-Krise weitestgehend als Blankoscheck ausgestellt wurde. Die Kreditmittel können für staatliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie und für Maßnahmen zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie eingesetzt werden. Darüber entscheidet dann die Regierung und nicht das Parlament. Nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler sind die Abgeordneten des Landtages nun gefordert ganz genau hinzuschauen, wofür die Mittel verwendet werden, damit nur das ausgegeben wird, was zwingend notwendig ist und der Wirtschaft hilft.

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