Immer mehr Stellen in den NRW-Ministerien
Personalkosten in den Fokus
Neuer Info-Service zur betrieblichen Rente
Als dritte Säule zur Finanzierung im Alter ist die betriebliche Altersversorgung ein wichtiger Baustein. Bund der Steuerzahler bietet dazu ein aktuelles Webinar an.
Dadurch können Zahlungen aus einer gesetzlichen und privaten Altersversorgung aufgestockt werden. Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, eine betriebliche Altersrente anzubieten. Aber die Arbeitnehmer können freiwillig Teile ihres Bruttogehalts in einen Vertrag der betrieblichen Altersvorsorge (bAV), meist in eine Direktversicherung einzahlen – die sog. Entgeltumwandlung. Hier gibt es einiges zu beachten. Ab 1. Januar 2022 müssen nun auch alle Arbeitgeber einen Zuschuss zahlen, deren Arbeitnehmer Verträge über eine Gehaltsumwandlung zugunsten der betrieblichen Rente bereits vor dem 1. Januar 2019 abgeschlossen haben.
https://www.steuerzahler.de/aktuelles/detail/entgeltumwandlung-arbeitgeber-muss-zuschuss-leisten-nr-26/
Außerdem bietet der BdSt am Donnerstag, 25. November, ab 18 Uhr ein Webinar dazu an. Hier geht es zur Anmeldung