Wartezeit auf Steuererstattung darf nicht vom Wohnort abhängen
Nach Anzeige des "SPANDAUER RATHAUSBRIEF"
Neue Steuerabschreibung für Computer geplant
Wir fordern: Steueranreize sollten für alle digitalen Güter gelten
Computer, Zubehör und Software sollen sofort bei der Steuer abgesetzt werden können. Bisher war dies nur für Geräte möglich, die nicht mehr als 800 Euro netto kosteten. Damit sollen Arbeitnehmer und Unternehmer unterstützt werden, die jetzt digital – zum Beispiel im Homeoffice – entsprechend aufrüsten. Grundsätzlich ist das ein guter Ansatz, finden wir als Bund der Steuerzahler. Allerdings greift der Vorschlag viel zu kurz: Denn zum Beispiel Handys, eigenständige Kamera- und Tonsysteme oder Server würden nicht unter die Sofortabschreibung fallen – hier bliebe es bei der langjährigen Abschreibung. Aus unserer Sicht sind digitale Wirtschaftsgüter aber nicht nur Computer und Laptops, sondern weitaus mehr. Deshalb fordern wir mehr Mut, die Digitalisierung wirklich voranzutreiben und dies steuerlich auch besser zu fördern.
Zum Hintergrund
Werden Gegenstände für die berufliche Tätigkeit oder für den Betrieb gekauft, können die Ausgaben bei der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer abgesetzt werden. Bei Produkten, die nicht mehr als 800 Euro netto kosten, macht man dies in der Steuererklärung des Anschaffungsjahres. Teurere Geräte müssen dagegen über mehrere Jahre abgeschrieben werden. So konnten zum Beispiel bei Computern über drei Jahre je 33,3 Prozent des Kaufpreises abgesetzt werden. Die Neuregelung ermöglicht, dass jetzt die Gesamtkosten direkt (!) im Jahr der Anschaffung berücksichtigt werden. Das ist in jedem Fall ein Beitrag zum Bürokratieabbau. Die Neuregelung soll rückwirkend ab Anfang 2021 für Arbeitnehmer und Unternehmer gelten.
Details noch offen
Einige Details sind aber noch nicht geklärt, etwa ob jetzt die Pflicht zur Sofortabschreibung besteht oder wahlweise weiter über mehrere Jahre abgeschrieben werden darf. Letzteres ist etwa dann sinnvoll, wenn in diesem Jahr keine Gewinne gemacht werden.